{"id":4426,"date":"2017-02-08T17:55:02","date_gmt":"2017-02-08T16:55:02","guid":{"rendered":"http:\/\/spd-boernsen.de\/?p=4426"},"modified":"2017-03-13T10:53:13","modified_gmt":"2017-03-13T09:53:13","slug":"planungsausschuss-20-02-2017-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spd-boernsen.de\/?p=4426","title":{"rendered":"Planungsausschuss 20.02.2017"},"content":{"rendered":"
\u2022 Es liegt eine Darstellung auf Grundlage des st\u00e4dtebaulichen Konzeptplans aus dem Jahre 2000 vor, die durch so genannte Innenpotenzialfl\u00e4chen<\/a> und deren Bewertung erg\u00e4nzt wurden, dieser Plan wurde mit einer Enthaltung angenommen. Die Landesplanung wird davon in Kenntnis gesetzt. Sie hat diesen Plan wegen der \u00c4nderung des F-Plan der Sportanlage angefordert. Weiterhin wurde diskutiert, wie die auf dem stra\u00dfenseitigen Pflanzstreifen befindliche B\u00e4ume zu sch\u00fctzen sind. Diese wird vom Umweltausschuss noch untersucht was zu sch\u00fctzen ist. \u2022 Es liegt eine Darstellung auf Grundlage des st\u00e4dtebaulichen Konzeptplans aus dem Jahre 2000 vor, die durch so genannte Innenpotenzialfl\u00e4chen und deren Bewertung erg\u00e4nzt wurden, dieser Plan wurde mit einer Enthaltung angenommen. Die Landesplanung wird davon in Kenntnis gesetzt. Sie … Weiterlesen
\u2022 In B-Plan 31- Waldweg- wurde diskutiert wie die Anzahl der Wohneinheiten (WE) auf eine WE begrenzt werden kann. Es kann \u00fcber die Grundst\u00fccksfl\u00e4che z.B. 1001 m\u00b2 erreicht werden.<\/p>\n
\u2022 Im B-Plan 29 verl\u00e4uft ein Rohr des Abwassersammlers, der eine geringf\u00fcgige \u00c4nderung des Plans erfordert.
\u2022 Im B-Plan 17 \u2013\u00f6stlich Koppelweg- bei den Grundst\u00fccken Nr. 1 bis 23 wurden unzul\u00e4ssige Baugrenzen und \u2013gr\u00f6\u00dfen festgestellt auch im Zusammenhang mit einer nicht erfassten Wegezelle. Da es nicht sinnvoll w\u00e4re, Geb\u00e4udeteile und Anlagen abzurei\u00dfen, wurde eine Heilung des Zustandes vorgeschlagen der gegen die Stimmen der Fraktion B\u00fcndnis 90\/ Die Gr\u00fcnen angenommen wurde. Der Kompromiss sieht vor die Grundfl\u00e4chenzahl<\/a> (GRZ) 1 von 0,2 auf 0,25 zu erh\u00f6hen und die GRZ 2 (befestigte Au\u00dfenanlagen wie Carport, Wege etc.) auf 80 % anstatt 50 % festzusetzen.
Tagesordnungspunkte\/Protokoll<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"