{"id":6520,"date":"2019-11-28T11:16:35","date_gmt":"2019-11-28T10:16:35","guid":{"rendered":"https:\/\/spd-boernsen.de\/?p=6520"},"modified":"2024-04-29T11:14:43","modified_gmt":"2024-04-29T09:14:43","slug":"bau-und-planungsausschuss-25-11-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spd-boernsen.de\/?p=6520","title":{"rendered":"Bau- und Planungsausschuss 25.11.2019"},"content":{"rendered":"\r\n\r\n
Ein Auslegungsbeschluss wurde f\u00fcr den Bebauungsplan 24<\/a> (Sportgel\u00e4nde) und f\u00fcr die 10. \u00c4nderung des F-plan 10 gefasst, nachdem der Planer Herr K\u00fchl die zuletzt eingegangenen Anregungen und Bedenken vorstellte und die entsprechenden Stellungnahmen dazu. \u201eZu dem Entwurf des o.g. Bauleitplans (Stand August 2019) einschlie\u00dflich Artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung vom 24.04.2019 und Gutachten \u00abVertr\u00e4glichkeit mit den Zielen von dem FFH-Gebiet und der NSG-Verordnung“ vom 10.04.2019 nimmt die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde (UNB) wie folgt Stellung. Der im parallel aufgestellten Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 24 nachrichtlich \u00fcbernommenen Waldabstandsstreifen von 30 m sollte im vorliegenden Entwurf auch entsprechend \u00fcbernommen und gem. \u00a7 5(2) Nr. 10 BauGB als Fl\u00e4che f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt werden. Damit kann das Ergebnis der vergangenen Absprachen zumindest zu diesem Punkt planerisch umgesetzt werden. Wenn Sie weiterlesen m\u00f6chten, auch mit den dazugeh\u00f6rigen Stellungnahmen, dann rufen Sie bitte den folgenden link f\u00fcr das Dokument auf: <\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Alle Punkte der Sitzung finden Sie unter: Tagesordnungspunkte\/Protokoll Hier\u00a0 Auslegungsbeschluss B-Plan 24, F-Plan. Ein Auslegungsbeschluss wurde f\u00fcr den Bebauungsplan 24 (Sportgel\u00e4nde) und f\u00fcr die 10. \u00c4nderung des F-plan 10 gefasst, nachdem der Planer Herr K\u00fchl die zuletzt eingegangenen Anregungen und … Weiterlesen
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\r\nDie UNB (Untere Naturschutzbeh\u00f6rde) des Kreises nahm dazu wie folgt Stellung:<\/p>\r\n
\r\n<\/em> Bereits bei einem Ortstermin am 14.04.2005 unter Teilnahme der Gemeinde, dem Amt, dem Kreis sowie den von der Gemeinde beauftragten Planern wurde die Erweiterung und Umorganisation der Sportfl\u00e4chen- und anlagen am \u201eHamfelderedder“ grunds\u00e4tzlich besprochen.<\/em>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Ergebnis des Ortstermins ist in einem Vermerk des damals beauftragten Landschaftsplanungsb\u00fcros festgehalten.
\r\n<\/em> Der geplanten Neuordnung des Schul- und Sportzentrums wurde aus Sicht der UNB nur zugestimmt, wenn die zwischen der s\u00fcdlichen Ortslage (Siedlung \u201eFeldkamp, Waldkamp“) und dem Sport- und Schulzentrum liegenden landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen k\u00fcnftig in Naturschutzfl\u00e4chen z.B. \u00d6kokonto sichergestellt werden.
\r\n<\/em>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nur wenn die landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen beiderseits des \u201eHamfelderedder“ als Naturschutzfl\u00e4chen planerisch gesichert und auch m\u00f6glichst zeitnah zur geplanten baulichen Entwicklung angelegt werden, k\u00f6nnen die Beeintr\u00e4chtigungen, die zulasten des Heranr\u00fcckens an das \u00f6stlich angrenzende Naturschutzgebiet (NSG) bzw. FFH-Gebiet \u201eDalbekschlucht“ entstehen, im r\u00e4umlichen Gesamtzusammenhang kompensiert werden (und nicht auf dem Flurst\u00fcck 10\/4 der Flur 2 unmittelbar s\u00fcdlich der B 207, wie in der Begr\u00fcndung ausgef\u00fchrt).
\r\n<\/em>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dar\u00fcber hinaus wurde die Freihaltung und Sicherung eines mindestens 30 m breiten Streifens vor den Schutzgebieten als Naturschutzfl\u00e4chen als Ergebnis erzielt. Dieses gilt grunds\u00e4tzlich auch im Bereich des vorhandenen Fu\u00dfballfeldes und im Bereich der Stellplatzfl\u00e4che bei dem Kindergarten mit dem Ziel eine Pufferzone zu den Schutzgebieten zu schaffen. Damit k\u00f6nnten planerische Fehlentwicklungen aus der Vergangenheit zumindest z.T. korrigiert werden.
\r\n<\/em>Es ist nicht vertretbar, dass die Fl\u00e4chen f\u00fcr Gemeinbedarf ohne Pufferzone unmittelbar an ein europ\u00e4isches Schutzgebiet und an ein Naturschutzgebiet angrenzen.<\/u><\/em><\/p>\r\n
\r\n<\/em>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der lediglich 2 m breite Streifen im vorliegenden Entwurf gem. \u00a7 5 (2) Nr. 10 BauGB unmittelbar n\u00f6rdlich des geplanten Regenr\u00fcckhaltebeckens, der auch als Ausgleichsma\u00dfnahme vorgesehen ist, ist als solcher und als Pufferzone viel zu schmal.
\r\n<\/em>Die vorgenannten wesentlichen Ergebnisse des Termins aus dem Jahr 2005 wurden bei weiteren Ortsterminen im Jahre 2016 best\u00e4tigt und gelten weiterhin.
\r\n
\r\n<\/u><\/em>Die vorliegende Planung entwickelt sich nicht aus dem Entwicklungskonzept 2000 f\u00fcr die Gemeinde B\u00f6rnsen. Bei dem Ortstermin am 08.06.2016 u.a. mit der Landesplanung und dem Innenministerium wurde die Gemeinde aufgefordert das Konzept zu \u00fcberarbeiten und zu aktualisieren. Dabei geht es auch um die Frage, wo sich der Schwerpunkt der k\u00fcnftigen baulichen Entwicklung in B\u00f6rnsen stattfinden soll.
\r\n<\/em>Da die bereits genannten wesentlichen Ergebnisse aus der Vergangenheit keine Ber\u00fccksichtigung gefunden haben, bestehen erhebliche Bedenken zu dem vorliegenden Entwurf.<\/u><\/em>\u201c<\/em><\/p>\r\n
\r\nAbw\u00e4gungen und Stellungnahmen<\/a><\/p>\r\n\r\n\r\n