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Katharina Münnich hat sich bereit erklärt, das Bürgermeisteramt zu übernehmen. Wir werden sie in der Gemeindevertretersitzung am 20.02.25 zur neuen Bürgermeisterin vorschlagen und gehen davon aus, dass sie auch gewählt wird. Wir freuen uns auf die neue Bürgermeisterin, denn wir wissen, dass sie die zu übernehmenden Aufgaben gut meistern wird. Zudem bewundern wir ihren Mut, dieses Amt zu übernehmen und sind stolz darauf mit Katharina eine adäquate Ersatzkandidatin für dieses Amt bekommen haben. Wir wünschen ihr eine gute und erfolgreiche Zukunft.

Am Ende dieses Jahres beendet der Geschäftsführer unserer GWB zum großen Bedauern seine Tätigkeit. Herr Franzke hat sich in den Jahren um die GWB verdient gemacht und hervorragende Arbeit geleistet.
Durch die Folgen des Klimawandels sind starke Veränderungen in der Energieversorgung notwendig. Deshalb war es mir wichtig, dabei zu sein, um einen kompetenten Nachfolger für ihn zu finden. Das ist uns gelungen.
Aus diesem Grund beende ich nun meine Tätigkeit für die Gemeinde zum Jahresende. Für mein Amt haben wir einen kompetenten Nachfolger, sodass man sich um die Finanzen der Gemeinde keine Sorgen machen muss. Zumal auch unsere Bürgermeisterin diese immer im Blick hat. Walter Heisch
Anmerkung der Redaktion:
Lieber Walter,
die Mitglieder der SPD Fraktion und der SPD Vorstand bedauern deinen Rücktritt sehr
und wünschen Dir einen geruhsamen, gesunden „Ruhestand“.
Wir werden Dich vermissen. Wir hoffen, dass wir ab und zu auf Deine umfangreichen
und profunden Kenntnisse und Erfahrungen zurückgreifen dürfen. Danke Walter.






Würdigungen zum Bürgermeister-Abschied 2018, und mit Wehrführer R.Kreutner. Büro des Bürgermeisters, Empfang auf dem Bahnhof Börnsen, unsere BM: Monique Hoops.
© SPD Börnsen
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Über viele Jahre waren die Verbraucher*innen in Schleswig-Holstein mit hohen Netzentgelten benachteiligt, da die Kosten eines verstärkten Netzausbaus und zusätzliche Netzanschlusskosten durch den Ausbau Erneuerbarer Energien lokal auf die Netzentgelte umgelegt wurden. Das war immer ungerecht; schließlich profitieren alle vom Ausbau Erneuerbaren Energien und auch den etwa in Schleswig-Holstein erreichten Netzausbau.Bei den jetzt zunächst sinkenden Netzentgelten, die auf eine Reform zur gerechteren
Wälzung der Ausbaukosten zurückzuführen ist, dürfen wir jetzt aber nicht stehen bleiben. Der weitere Netzausbau durch Netzentgeltfinanzierung wird zu wieder steigenden Netzentgelten führen.
Dies war auch Thema im Gespräch mit Olaf Scholz und der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion, zu dem ich unseren Bundeskanzler in meiner
Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin eingeladen hatte. Es gilt dabei zu differenzieren zwischen nutzungsorientierten Netzentgelten und solchen, die den Ausbau und Umbau des Stromnetzes abbilden.
Infrastruktur und damit auch Netze sind Teil der Daseinsvorsorge und sogar kritischen Infrastruktur und gehören in staatliche Hand. Der Umbau der Netzinfrastruktur sollte deswegen aus den Netzentgelten herausgenommen werden und staatlich finanziert werden. Das würde auch die Stromkosten dauerhaft senken. Wir brauchen eine Senkung der Strompreise sowohl zugunsten der Wärmewende (für den Einsatz von Wärmepumpen) als auch zur Gewinnung von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien zur Ablösung von fossilem Gas.
Dr. Nina Scheer, MdB
Interessenten haben weiterhin die Möglichkeit, sich für die Grundstücke zu bewerben. Bei Interesse an einem der Baugrundstücke steht Ihre Ansprechpartnerin,
Frau Timm-Heins, unter der Telefonnummer 04104/990234 gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Ein zentrales Ziel ist die „zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung für eine lebens- und liebenswerte Gemeinde“. Das Ortsentwicklungskonzept soll ein umfassendes Liegenschafts- und städtebauliches Konzept beinhalten.
Auf dieser Basis wurden die Ausschreibungsunterlagen für ein Gutachterbüro zur Erstellung des Ortsentwicklungskonzepts vorbereitet. Die Auswertung der Ausschreibungsergebnisse erfolgt in zwei Schritten: Zunächst bewertet eine Arbeitsgruppe die fachlichen Kriterien der eingereichten Angebote, gefolgt von einer Bewertung der Präsentationen der Bewerber im Bau- und Planungsausschuss. Ergänzend dazu erfolgt eine Bewertung durch mich sowie durch einen Fachkollegen oder eine Fachkollegin für Ausschreibungsrecht aus dem Bauamt.
Der Förderantrag wurde bereits gestellt. Da der Antrag jedoch erst nach Inkrafttreten des Haushalts gestellt werden konnte, stehen in diesem Jahr leider keine Fördermittel mehr zur Verfügung. Der Antrag wird deshalb im Januar 2025 neu eingereicht. Nach Erhalt eines positiven Zuschussbescheids kann der Auftrag an ein Gutachterbüro vergeben und das Ortsentwicklungskonzept weiter vorangetrieben werden. Selbstverständlich werden die weiteren Entwicklungen kommuniziert, und ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
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Der für Notfälle gedachte Überlauf transportierte das Wasser zwar talwärts, doch wurde das Geröll im Bachlauf (Börnsener Graben) durch die Wassermassen eine weite Strecke weit ins Tal befördert. Der Schaden war beträchtlich -siehe Foto.
Die Ursache dieser kleinen Katastrophe: Die in den letzten Jahren zunehmende Versiegelung von Flächen und das stärker und häufiger Auftreten von Starkregen. Es wird dazu führen müssen, dass Vorkehrungen gegen diese Ereignisse erfolgen sollten. Im Folgende einige beispielhafte Bilder, wo das Wasser seinen Weg geht. 
Das Thema Versiegelung wurde im Baurecht geregelt: hier ein Auszug.
Versiegelte Flächen auf Grundstücken
Wer ein Baugrundstück erwirbt und im Besitz einer Baugenehmigung ist, der kann bauen. Bebaubar ist in der Regel nicht das gesamte Grundstück. Nur ein Teil des Bodens darf versiegelt werden. Als Versiegelung gilt beispielsweise die bedachte Grundfläche des Hauses oder eine Garage. In Abhängigkeit des verbauten Materials zählen auch Wege, Zufahrten oder andere Flächen zu den Bodenversiegelungen.
Wie viel versiegelte Fläche ist erlaubt?
Wie viel Fläche darf versiegelt werden?
Maßgeblich für die bebaubare Fläche eines Grundstücks ist die Grundflächenzahl (GRZ). Diese ist in der Regel im Bebauungsplan ausgewiesen und wird als Dezimalzahl ausgegeben. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass das gesamte Grundstück bebaut werden darf. In der Praxis werden Werte von 0,8 nur selten überschritten.
Rechenbeispiel (600 m2 großes Grundstück, GRZ =0,2): Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche: 600 m2 x 0,2 = 120 m2.
Die Auswirkungen versiegelter Böden können gravierend sein: Wichtige Folge der Flächenversiegelung ist beispielsweise, dass zubetonierte oder asphaltierte Böden keine Nährstoffe und auch kein Regenwasser mehr aufnehmen können. Ein wesentlicher Nachteil der Flächenversiegelung ist der Verlust fruchtbaren Bodens. Und damit nicht genug: Langfristig sorgt die Bodenversiegelung für weniger Grundwasser. Warum das so ist? Ganz einfach, weil die Bodenversiegelung die Aufnahme von Wasser unterbindet. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen: Eine weitere Folge der Bodenversiegelung ist der Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.
Nicht zuletzt aufgrund zunehmender Hochwasserschäden unternehmen die Kommunen in Deutschland erhebliche Anstrengungen, um Flächen zu entsiegeln und Niederschlagswasser die Möglichkeit zu geben, um im Boden zu versickern. Private Haushalte können diese Bemühungen unterstützen, indem sie dem Thema Bodenversiegelung in Garten oder Außenbereich ihre Aufmerksamkeit schenken.
Grundsätzlich gilt: Auf jedem bebauten oder bewohnten Grundstück fällt Wasser an. Vielerorts sind die Abwassergebühren in einen Schmutz- und Niederschlagswasseranteil aufgesplittet. Die Gebühren für die Berechnung des Niederschlagswasseranteil richten sich nach den versiegelten Flächen. Für die Haushalte bedeutet dies: Je größer die Bodenversiegelung in Garten und Außenfläche ist, desto höher fallen die Abwassergebühren aus. Zugrunde liegt dieser Berechnungsart die Annahme, dass Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird, wenn es nicht im Garten versickern kann.
Der „Börnsener Graben“, wohin fließt das Wasser?
In der folgenden Skizze, im roten Kreis 3 = Dorf-Mitte, ist das Rückhaltebecken, von wo das Wasser in die Brookwetter gelangt. Die Menge der Rückhaltung beträgt 2000 m3.
Siehe Legende zur Skizze.
]]>Das Ortsentwicklungskonzept richtet den Blick weit in die Zukunft – mit einem Zeithorizont von mehreren Jahren oder sogar Jahrzehnten. Dabei ist nicht nur das Erreichen kurzfristiger Ziele von Bedeutung, sondern auch eine langfristige Perspektive.
In der Raumplanung geht es darum, festzulegen, wie die Flächen in unserer Gemeinde genutzt werden sollen. Wohngebiete, Gewerbezonen, Grünflächen und Verkehrsinfrastruktur spielen hierbei eine zentrale Rolle, um eine gezielte Steuerung und Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die infrastrukturelle Entwicklung. Schulen, Kindergärten, Straßen und andere Einrichtungen sind entscheidend für die Lebensqualität in unserer Gemeinde. Das Ortsentwicklungskonzept plant, wie diese Infrastruktur den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden kann.
Ein zeitgemäßes Ortsentwicklungskonzept berücksichtigt außerdem ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte, um eine lebenswerte Umgebung für kommende Generationen zu schaffen.
Die Erstellung dieses Konzepts erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, lokalen Institutionen, Vereinen, Planungsexperten und der Verwaltung. Es bildet die Grundlage für die Entwicklung konkreter Bauleitpläne und anderer verbindlicher Regelwerke zur gezielten und abgestimmten Weiterentwicklung unserer Gemeinde.
Aktuell befinden wir uns noch am Anfang dieses Prozesses. Eine Arbeitsgruppe arbeitet intensiv an der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen und des Zuschussantrags.
Ich werde Sie regelmäßig an dieser Stelle sowie über die Seiten der Gemeinde über den Fortschritt des Ortsentwicklungskonzepts informieren und lade Sie herzlich dazu ein, sich aktiv einzubringen.
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