Ein kräftiges Gewitter in Börnsen mit Starkregen am 22.6.24 blieb nicht ohne Folgen.
Ein in Börnsen-Mitte befindliches Regenrückhaltebecken konnte die anfallenden Wassermassen nicht mehr kontrolliert weiterleiten.
Der für Notfälle gedachte Überlauf transportierte das Wasser zwar talwärts, doch wurde das Geröll im Bachlauf (Börnsener Graben) durch die Wassermassen eine weite Strecke weit ins Tal befördert. Der Schaden war beträchtlich -siehe Foto. Die Ursache dieser kleinen Katastrophe: Die in den letzten Jahren zunehmende Versiegelung von Flächen und das stärker und häufiger Auftreten von Starkregen. Es wird dazu führen müssen, dass Vorkehrungen gegen diese Ereignisse erfolgen sollten. Im Folgende einige beispielhafte Bilder, wo das Wasser seinen Weg geht. Das Thema Versiegelung wurde im Baurecht geregelt: hier ein Auszug.
Versiegelte Flächen auf Grundstücken
Wer ein Baugrundstück erwirbt und im Besitz einer Baugenehmigung ist, der kann bauen. Bebaubar ist in der Regel nicht das gesamte Grundstück. Nur ein Teil des Bodens darf versiegelt werden. Als Versiegelung gilt beispielsweise die bedachte Grundfläche des Hauses oder eine Garage. In Abhängigkeit des verbauten Materials zählen auch Wege, Zufahrten oder andere Flächen zu den Bodenversiegelungen.
Wie viel versiegelte Fläche ist erlaubt?
Wie viel Fläche darf versiegelt werden?
Maßgeblich für die bebaubare Fläche eines Grundstücks ist die Grundflächenzahl (GRZ). Diese ist in der Regel im Bebauungsplan ausgewiesen und wird als Dezimalzahl ausgegeben. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass das gesamte Grundstück bebaut werden darf. In der Praxis werden Werte von 0,8 nur selten überschritten.
Rechenbeispiel (600 m2 großes Grundstück, GRZ =0,2): Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche: 600 m2 x 0,2 = 120 m2.
Folgen und Auswirkungen von Bodenversiegelung
Die Auswirkungen versiegelter Böden können gravierend sein: Wichtige Folge der Flächenversiegelung ist beispielsweise, dass zubetonierte oder asphaltierte Böden keine Nährstoffe und auch kein Regenwasser mehr aufnehmen können. Ein wesentlicher Nachteil der Flächenversiegelung ist der Verlust fruchtbaren Bodens. Und damit nicht genug: Langfristig sorgt die Bodenversiegelung für weniger Grundwasser. Warum das so ist? Ganz einfach, weil die Bodenversiegelung die Aufnahme von Wasser unterbindet. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen: Eine weitere Folge der Bodenversiegelung ist der Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.
Bodenversiegelung im Garten und Außenbereich
Nicht zuletzt aufgrund zunehmender Hochwasserschäden unternehmen die Kommunen in Deutschland erhebliche Anstrengungen, um Flächen zu entsiegeln und Niederschlagswasser die Möglichkeit zu geben, um im Boden zu versickern. Private Haushalte können diese Bemühungen unterstützen, indem sie dem Thema Bodenversiegelung in Garten oder Außenbereich ihre Aufmerksamkeit schenken.
Grundsätzlich gilt: Auf jedem bebauten oder bewohnten Grundstück fällt Wasser an. Vielerorts sind die Abwassergebühren in einen Schmutz- und Niederschlagswasseranteil aufgesplittet. Die Gebühren für die Berechnung des Niederschlagswasseranteil richten sich nach den versiegelten Flächen. Für die Haushalte bedeutet dies: Je größer die Bodenversiegelung in Garten und Außenfläche ist, desto höher fallen die Abwassergebühren aus. Zugrunde liegt dieser Berechnungsart die Annahme, dass Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird, wenn es nicht im Garten versickern kann.
Der „Börnsener Graben“, wohin fließt das Wasser?
In der folgenden Skizze, im roten Kreis 3 = Dorf-Mitte, ist das Rückhaltebecken, von wo das Wasser in die Brookwetter gelangt. Die Menge der Rückhaltung beträgt 2000 m3.
Siehe Legende zur Skizze.