Gesetze – .de https://spd-boernsen.de Sun, 01 Dec 2024 11:01:30 +0000 de hourly 1 https://spd-boernsen.de/wp-content/uploads/cropped-spd_favicon3-32x32.png Gesetze – .de https://spd-boernsen.de 32 32 Sinkende Netzentgelte in Schleswig-Holstein erreicht https://spd-boernsen.de/?p=10634 Sun, 01 Dec 2024 11:01:30 +0000 https://spd-boernsen.de/?p=10634 Weiterlesen ]]> Nina Scheer       Über viele Jahre waren die Verbraucher*innen in Schleswig-Holstein mit hohen Netzentgelten benachteiligt, da die Kosten eines verstärkten Netzausbaus und zusätzliche Netzanschlusskosten durch den Ausbau Erneuerbarer Energien lokal auf die Netzentgelte umgelegt wurden. Das war immer ungerecht; schließlich profitieren alle vom Ausbau Erneuerbaren Energien und auch den etwa in Schleswig-Holstein erreichten Netzausbau.
  Der nun neu eingeführte Wälzungsmechanismus ändert diese ungerecht verteilten Netzentgelte mit Änderung zum 1. Januar 2025. Die Netzentgelte sinken für die Haushalte in Schleswig-Holstein dann um circa 27 Prozent. Für Unternehmen, die Strom direkt aus der Hochspannung und Mittelspannung beziehen, sinken die Netzentgelte voraussichtlich um rund 36 bzw. 42 Prozent.

Bei den jetzt zunächst sinkenden Netzentgelten, die auf eine Reform zur gerechteren
Wälzung der Ausbaukosten zurückzuführen ist, dürfen wir jetzt aber nicht stehen bleiben. Der weitere Netzausbau durch Netzentgeltfinanzierung wird zu wieder steigenden Netzentgelten führen.

Dies war auch Thema im Gespräch mit Olaf Scholz und der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion, zu dem ich unseren Bundeskanzler in meiner
Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin eingeladen hatte. Es gilt dabei zu differenzieren zwischen nutzungsorientierten Netzentgelten und solchen, die den Ausbau und Umbau des Stromnetzes abbilden. Nina und Olaf Infrastruktur und damit auch Netze sind Teil der Daseinsvorsorge und sogar kritischen Infrastruktur und gehören in staatliche Hand. Der Umbau der Netzinfrastruktur sollte deswegen aus den Netzentgelten herausgenommen werden und staatlich finanziert werden. Das würde auch die Stromkosten dauerhaft senken. Wir brauchen eine Senkung der Strompreise sowohl zugunsten der Wärmewende (für den Einsatz von Wärmepumpen) als auch zur Gewinnung von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien zur Ablösung von fossilem Gas.
Dr. Nina Scheer, MdB

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Zuviel Wasser https://spd-boernsen.de/?p=10238 Thu, 11 Jul 2024 20:15:56 +0000 https://spd-boernsen.de/?p=10238 Weiterlesen ]]> Ein kräftiges Gewitter in Börnsen mit Starkregen am 22.6.24 blieb nicht ohne Folgen.
Ein in Börnsen-Mitte befindliches Regenrückhaltebecken konnte die anfallenden Wassermassen nicht mehr kontrolliert weiterleiten.

Der für Notfälle gedachte Überlauf transportierte das Wasser zwar talwärts, doch wurde das Geröll im Bachlauf (Börnsener Graben) durch die Wassermassen eine weite Strecke weit ins Tal befördert. Der Schaden war beträchtlich -siehe Foto. Die Ursache dieser kleinen Katastrophe: Die in den letzten Jahren zunehmende Versiegelung von Flächen und das stärker und häufiger Auftreten von Starkregen. Es wird dazu führen müssen, dass Vorkehrungen gegen diese Ereignisse erfolgen sollten. Im Folgende einige beispielhafte Bilder, wo das Wasser seinen Weg geht. Das Thema Versiegelung wurde im Baurecht geregelt: hier ein Auszug.
Versiegelte Flächen auf Grundstücken
Wer ein Baugrundstück erwirbt und im Besitz einer Baugenehmigung ist, der kann bauen. Bebaubar ist in der Regel nicht das gesamte Grundstück. Nur ein Teil des Bodens darf versiegelt werden. Als Versiegelung gilt beispielsweise die bedachte Grundfläche des Hauses oder eine Garage. In Abhängigkeit des verbauten Materials zählen auch Wege, Zufahrten oder andere Flächen zu den Bodenversiegelungen.
Wie viel versiegelte Fläche ist erlaubt?
Wie viel Fläche darf versiegelt
werden?
Maßgeblich für die bebaubare Fläche eines Grundstücks ist die Grundflächenzahl (GRZ). Diese ist in der Regel im Bebauungsplan ausgewiesen und wird als Dezimalzahl ausgegeben. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass das gesamte Grundstück bebaut werden darf. In der Praxis werden Werte von 0,8 nur selten überschritten.
Rechenbeispiel (600 m2 großes Grundstück, GRZ =0,2): Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche: 600 m2 x 0,2 = 120 m2.

Folgen und Auswirkungen von Bodenversiegelung

Die Auswirkungen versiegelter Böden können gravierend sein: Wichtige Folge der Flächenversiegelung ist beispielsweise, dass zubetonierte oder asphaltierte Böden keine Nährstoffe und auch kein Regenwasser mehr aufnehmen können. Ein wesentlicher Nachteil der Flächenversiegelung ist der Verlust fruchtbaren Bodens. Und damit nicht genug: Langfristig sorgt die Bodenversiegelung für weniger Grundwasser. Warum das so ist? Ganz einfach, weil die Bodenversiegelung die Aufnahme von Wasser unterbindet. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen: Eine weitere Folge der Bodenversiegelung ist der Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.

Bodenversiegelung im Garten und Außenbereich

Nicht zuletzt aufgrund zunehmender Hochwasserschäden unternehmen die Kommunen in Deutschland erhebliche Anstrengungen, um Flächen zu entsiegeln und Niederschlagswasser die Möglichkeit zu geben, um im Boden zu versickern. Private Haushalte können diese Bemühungen unterstützen, indem sie dem Thema Bodenversiegelung in Garten oder Außenbereich ihre Aufmerksamkeit schenken.
Grundsätzlich gilt: Auf jedem bebauten oder bewohnten Grundstück fällt Wasser an. Vielerorts sind die Abwassergebühren in einen Schmutz- und Niederschlagswasseranteil aufgesplittet. Die Gebühren für die Berechnung des Niederschlagswasseranteil richten sich nach den versiegelten Flächen. Für die Haushalte bedeutet dies: Je größer die Bodenversiegelung in Garten und Außenfläche ist, desto höher fallen die Abwassergebühren aus. Zugrunde liegt dieser Berechnungsart die Annahme, dass Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird, wenn es nicht im Garten versickern kann.

Der „Börnsener Graben“, wohin fließt das Wasser?
In der folgenden Skizze, im roten Kreis 3 = Dorf-Mitte, ist das Rückhaltebecken, von wo das Wasser in die Brookwetter gelangt. Die Menge der Rückhaltung beträgt 2000 m3.
Siehe Legende zur Skizze.

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75 Jahre Gleichberechtigung der Frauen? https://spd-boernsen.de/?p=9985 Sat, 20 Apr 2024 06:00:11 +0000 https://spd-boernsen.de/?p=9985 Weiterlesen ]]> „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, heißt es in Artikel 3, Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Diesen Passus mussten die vier Mütter des Grundgesetzes hartnäckig erstreiten. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen Frauen unter 65 stimmberechtigten Mitgliedern des Parlamentarischen Rats. Erst nach zwei Abstimmungsniederlagen, langen Diskussionen und öffentlichen Protesten verschiedener Frauenorganisationen wurde der Gleichheitsgrundsatz schließlich im Grundgesetz verankert, das am 23. 05. 1949 in Kraft trat. Helene Weber hatte darüber hinaus einen weiteren Passus in der Verfassung gefordert. „Verrichten Frauen gleiche Arbeit, so haben sie Anspruch auf gleiche Entlohnung.“ So lautete ihr Vorschlag, aber 

er schaffte es nicht ins Grundgesetz – vielleicht ein Grund, warum wir in Deutschland bis heute leider immer noch über Lohngleichheit debattieren müssen.

Die politische Umsetzung der Gleichstellung im Familienrecht nahm dann noch viel Zeit in Anspruch. Das 1957 verkündete Gleichberechtigungsgesetz strich erst das sogenannte Letztentscheidungsrecht des Mannes und es sollte noch lange dauern, bis der Gesetzgeber auch das Leitbild der Hausfrauenehe abschaffte.

Einen weiteren Sprung nach vorn brachte die Wiedervereinigung. Am 16.01.1992 beschloss die gemeinsame Verfassungskommission, den in Artikel 3 des Grundgesetzes formulierten Gleichheitsgrundsatz zu ergänzen: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Frauenrechtlerinnen aus Ost und West hatten sich damals gemeinsam dafür stark gemacht, festzuschreiben, dass Worten auch Taten folgen sollten.

Wie weit sind wir mit diesem Vorhaben bis heute gekommen? Theoretisch stehen Frauen alle Möglichkeiten der persönlichen und beruflichen Selbstverwirklichung offen. Tatsächlich aber sind Frauen noch immer vielfältigen Benachteiligungen ausgesetzt.

Das betrifft zum einen das Arbeitsleben. In Unternehmen haben sie oft das Nachsehen gegenüber ihren männlichen Kollegen, wenn es um den nächsten Karriereschritt geht. Selbst die Einführung der Frauenquote hilft da nicht wirklich weiter. In Handwerksbetrieben und mittelständischen Firmen schaffen es beispielsweise noch immer zu wenig Frauen an die Spitze. Das mag auch daran liegen, dass es sich für viele Frauen nach wie vor als Karrierebremse auswirkt, wenn sie versuchen, Beruf und Familie zu vereinbaren. Zwar gehen auch schon viele Väter in Elternzeit, aber die Hauptlast der Erziehungsarbeit liegt meist noch immer bei den Frauen. Viele Mütter entscheiden sich nach der Geburt ihres Kindes dafür, nur noch in Teilzeit zu arbeiten und selbst, wenn die Frauen wieder mit Vollzeit in den Job einsteigen wollen, müssen sie sich nach der Rückkehr ins Unternehmen oft genug mit einer Stelle unterhalb ihrer eigentlichen Qualifikation oder Hierarchiestufe begnügen. Das alles ist zuallererst ein Ärgernis für die betroffenen Frauen, es ist aber auch volkswirtschaftlich unvernünftig, weil gemischte Leitungsteams nachweislich bessere Ergebnisse bringen. Eine ganze Reihe internationaler Studien kommt zu dem Schluss: „Unternehmen, in denen Frauen zu einem hohen Anteil Managementverantwortung tragen, arbeiten profitabler.

Zum anderen verdienen Frauen viel mehr finanzielle Unterstützung und Respekt in unserer Gesellschaft. Egal, ob sie sich dafür entscheiden, für ihre Familien da zu sein und ihre Kinder zu erziehen oder kranke und betagte Angehörige zu pflegen, was ebenfalls hauptsächlich Frauensache ist. Für diese Leistungen, die in der Regel „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ gestemmt werden und die psychisch wie körperlich oft sehr belastend sind, verdienen Frauen mehr Wertschätzung als sie bis heute erfahren. Alleinerziehenden Müttern droht sonst zudem Altersarmut und ihren Kindern Armut.

Leider ist auch die Gewalt gegen Frauen in unserem Land nach wie vor tägliche Realität. Jedes Jahr müssen beispielsweise mehr als 15.000 Betroffene in Frauenhäusern Zuflucht suchen, um sich und ihre Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen und jede Stunde werden mehr als 14 Frauen Opfer von partnerschaftlicher Gewalt, Die Dunkelziffer ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Wir müssen also weiter daraufhin arbeiten, dass jede Frau Unterstützung in allen Lebenslagen erhält, denn davon profitieren wir letztlich alle. Es gibt keinen Erfolg ohne Frauen“ – das wusste schon der große deutsche Schriftsteller und Journalist Kurt Tucholsky. 

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Beschilderung für den Katastrophenschutz https://spd-boernsen.de/?p=9974 Thu, 18 Apr 2024 13:18:07 +0000 https://spd-boernsen.de/?p=9974 Weiterlesen ]]> Neben den großen Anlaufstellen in den Sporthallen Escheburg und Wohltorf/Aumühle wird in jeder Gemeinde eine Informationsstelle für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Diese Stellen dienen dazu, die Bevölkerung zentral zu informieren und Fragen zu beantworten. Die Standorte sollen fußläufig und möglichst barrierefrei erreichbar sein. Die Beschilderung wird von der Katastrophenschutzbehörde des Kreises vorgegeben und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Das Schild wurde vor der Dalbek Schule aufgestellt, Anlaufpunkt wird im Katastrophenfall die Mensa der Schule sein.

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Änderung in der Haushaltsführung https://spd-boernsen.de/?p=9256 Thu, 05 Oct 2023 13:02:37 +0000 https://spd-boernsen.de/?p=9256 Weiterlesen ]]> In diesem Jahr erfolgt auf Grund eines Landtagsbeschlusses eine große Änderung in der Haushaltsführung der Gemeinde. Der Haushalt 2024 wird zum ersten Mal ein doppischer Haushalt sein. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend dargestellt. 

Kameralistik
Die Kameralistik war über Jahrzehnte hinweg die klassische Buchführungsmethode der öffentlichen Verwaltung, Das Hauptziel der Kameralistik ist es, die aufgestellte Planung in Bezug auf die Einnahmen und Ausgaben mit den im Endergebnis enthaltenen Einzahlungen und Auszahlungen zu vergleichen. Die Methode der Kameralistik liefert Kommunen also einen guten Ansatzpunkt, um den Soll- und Ist-Zustand der Finanzen zu vergleichen.

Nachteile der Kameralistik
Die Methode der Kameralistik wird den vielfältigen Anforderungen an die Verwaltung nur unzureichend gerecht. Der Kassenabschluss führt die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben eines Haushaltsjahres auf. Da nur Zahlungsströme festgehalten werden, fehlt eine Erfassung der weitergehenden Vermögenslage sowie der Erträge und Aufwendungen, welche die Veränderungen des Vermögens widerspiegeln. Durch die mangelnde zeitliche Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben kann keine genaue Aussage über die Inanspruchnahme von etwaigen Ressourcen und die Wirtschaftlichkeit getroffen werden. Die weitgehend fehlende Berücksichtigung von Abschreibungen und Rückstellungen führt ebenfalls dazu, dass keine genaue Aufstellung über die Ressourcenverwendung möglich ist.

 Warum wird die Kameralistik durch die Doppik abgelöst?
Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bringt für die Kommunen konkrete Vorteile mit sich. Die Abbildung aller Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten durch die doppelte Buchführung liefert der Kommune einen der größten Mehrwerte. Die Doppik ermöglicht eine Beurteilung der Situation einer Kommune durch die Berücksichtigung von Vermögenswerten sowie Schulden und Abschreibungen über die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). 

Bei der Entscheidungsfindung in Gemeinden und Verwaltungen kann durch die Doppik auf vollständigere Informationen zurückgegriffen werden. Die Gemeindevertreter und insbesondere die Kämmerer erhalten einen vollständigeren Überblick über die Entwicklung des Vermögens sowie die genaue konkrete Mittelverwendung. Dies hat zur positiven Folge, dass insbesondere die Aufnahme von Verbindlichkeiten zielgerichteter evaluiert werden kann.

Fazit
Die Umstellung von der Kameralistik auf das neue System der Doppik bringt für die Kommunen in erster Instanz zwar Zusatzbelastungen wie hohe Kosten durch die Umstellung aber langfristig positive Effekte mit sich:

  • Kürzere Kreditlaufzeiten
  • Nachvollziehbare Entscheidungen durch mehr Informationen
  • Übersichtlichere Darstellung der Finanzsituation
  • Fundiertere Entscheidungen durch zusätzliche Informationen

Durch das System der Doppik hat die Kommune neue Möglichkeiten, ihre Entscheidungen im Hinblick auf die Finanzwirtschaft und den Ressourcenverbrauch gewissenhafter zu treffen. Zudem steht eine klare Steuerung über die Ziele durch die Doppik im Vordergrund und nicht der reine Geldfluss.

 

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Aufgaben von Ausschussvorsitzenden https://spd-boernsen.de/?p=8681 Sat, 14 Jan 2023 12:02:47 +0000 https://spd-boernsen.de/?p=8681 Weiterlesen ]]> Nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein haben die Ausschussvorsitzenden die Aufgabe, zu den Sitzungen einzuladen, die Tagesordnung nach Beratung mit dem Bürgermeister festzusetzen und die Verhandlungen der Ausschüsse zu leiten.
Für die inhaltliche Vorbereitung der Tagesordnungspunkte ist der Bürgermeister selbst zuständig. Das steht zwar nicht ausdrücklich in der Gemeindeordnung (GO), ergibt sich aber sowohl formal als auch inhaltlich aus dem Text der GO:
§ 50 GO, Aufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters, geregelt in Absatz 1:
„Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich“.  Im Kommentar Bracker/Dehn heißt es dann hierzu: „Beschlüsse der Gemeinde im Sinne von § 50 Abs. 1 GO sind neben den Entscheidungen der Gemeindevertretung auch Ausschuss-Beschlüsse, obwohl dies im Gesetzestext des § 50 GO nicht ausdrücklich bestimmt ist“.
Dabei geht es laut Kommentar um die „inhaltliche kommunalpolitische Kompetenz des Bürgermeisters, Initiativen und Vorstellungen für die Entscheidungen der GV zu entwickeln, …“.
Mit diesen Regelungen soll gewährleistet werden, dass Entscheidungen vorbereitet werden, die am Ende auch mehrheitsfähig sind, denn der Bürgermeister wird auf Vorschlag der stärksten Fraktion gewählt, und die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss entsprechen unabhängig vom Vorsitz denen in der Gemeindevertretung.

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Bauausschuss am 27.4.2015 https://spd-boernsen.de/?p=3048 Tue, 28 Apr 2015 19:52:35 +0000 http://spd-boernsen.de/?p=3048 Weiterlesen ]]>  Am Anfang der Sitzung teilte die Vorsitzende Frau Punert mit, dass ab jetzt, die sonst im nichtöffentlichen Teil zu behandelnden Bauanträge, öffentlich behandelt werden müssen mit der Einschränkung, dass kein Name genannt werden darf. Ein bisschen absurd, da eigentlich jeder weiß zu welcher Hausnummer welcher Name gehört. Hier tun sich Transparenz und Datenschutz weh!

Der Ausschuss war an drei Sonnabenden per Rad die drei Ortsteile abgefahren um sich ein Zustandsbild von Wegen, Gräben und Sonstigem zu machen. Die vorliegenden Protokolle wurden durchgegangen und es wurden entsprechende Umsetzungsbeschlüsse gefasst.

 Über eine schon 2014 erstellte hydraulische Berechnung für das anfallende und zu beseitigende Oberflächenwasser im Birkenweg, wurde erneut mit dem Planer diskutiert. Es wurde festgestellt, dass keine ausreichende Entwässerung bei Starkregen durch die Gäben gewährleistet ist. Das Hindernis sind zumeist defekte und zugesetzte Verrohrungen von Überfahrten. Es sind wenige Anwohner die sich um ihren Grabenabschnitt kümmern und es gibt welche, die in „Ihrem Graben“ Laub etc. deponieren.
Der Planer wurde beauftragt einen Plan zu erstellen, der eine zufriedenstellende Entwässerung aufzeigt. Die Strassen Fasenweg, Haidweg und Am Stein werden wie bisher über den Birkenweggraben entwässert. Ob eine Wiederherstellung von zugeschütteten Gräben notwendig ist, wird geprüft. Die Banketten werden gehobelt und die Gräben gereinigt.

Einige Bürger und Bürgerinnen kamen zu dieser Sitzung. Das Interesse galt der Vorstellung eines optimierten Börnsener Busverkehrs durch Herrn Tormählen. Es war eine gelungene Darstellung von Busverknüpfungen in und um Börnsen mit Fahrplanzeiten und eventuellen Umsteigemöglichkeiten. Ein Kernpunkt, wie gestalte ich die Lindenhofhaltesituation blieb offen. Nach dem Hinweis der Vorsitzenden, dass eine geänderte Planung, betreffend Querungsinsel und einer Haltestelle 30 m weiter nördlich, in Arbeit ist, verließen die Zuhörer die Sitzung.

Jetzt verlief die Sitzung faktisch nichtöffentlich. Es wurden zu diversen Bauanträge Empfehlungen ausgesprochen. Es wurde beschlossen einen LAN/WLAN Anschluss des Bürgerhauses herzustellen.

Der letzte Punkt war ein High-Light im wahrsten Sinne des Wortes, es war die Begutachtung der im Bürgerhausbereich installierten LED-Strassen-Probeleuchten. Die Entscheidung für den geeigneten Lampentyp fand im Dunkeln auf dem Hamfelderedder statt. Die Mitglieder verließen die kühle Szene um 22.10 Uhr.
     Uwe Klockmann

Tagesordnungspunkte und amtliches Protokoll

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