Aufgaben von Ausschussvorsitzenden

Nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein haben die Ausschussvorsitzenden die Aufgabe, zu den Sitzungen einzuladen, die Tagesordnung nach Beratung mit dem Bürgermeister festzusetzen und die Verhandlungen der Ausschüsse zu leiten.
Für die inhaltliche Vorbereitung der Tagesordnungspunkte ist der Bürgermeister selbst zuständig. Das steht zwar nicht ausdrücklich in der Gemeindeordnung (GO), ergibt sich aber sowohl formal als auch inhaltlich aus dem Text der GO:
§ 50 GO, Aufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters, geregelt in Absatz 1:
“Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich”.  Im Kommentar Bracker/Dehn heißt es dann hierzu: “Beschlüsse der Gemeinde im Sinne von § 50 Abs. 1 GO sind neben den Entscheidungen der Gemeindevertretung auch Ausschuss-Beschlüsse, obwohl dies im Gesetzestext des § 50 GO nicht ausdrücklich bestimmt ist”.
Dabei geht es laut Kommentar um die “inhaltliche kommunalpolitische Kompetenz des Bürgermeisters, Initiativen und Vorstellungen für die Entscheidungen der GV zu entwickeln, …”.
Mit diesen Regelungen soll gewährleistet werden, dass Entscheidungen vorbereitet werden, die am Ende auch mehrheitsfähig sind, denn der Bürgermeister wird auf Vorschlag der stärksten Fraktion gewählt, und die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss entsprechen unabhängig vom Vorsitz denen in der Gemeindevertretung.