Änderung in der Haushaltsführung

In diesem Jahr erfolgt auf Grund eines Landtagsbeschlusses eine große Änderung in der Haushaltsführung der Gemeinde. Der Haushalt 2024 wird zum ersten Mal ein doppischer Haushalt sein. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend dargestellt. 

Kameralistik
Die Kameralistik war über Jahrzehnte hinweg die klassische Buchführungsmethode der öffentlichen Verwaltung, Das Hauptziel der Kameralistik ist es, die aufgestellte Planung in Bezug auf die Einnahmen und Ausgaben mit den im Endergebnis enthaltenen Einzahlungen und Auszahlungen zu vergleichen. Die Methode der Kameralistik liefert Kommunen also einen guten Ansatzpunkt, um den Soll- und Ist-Zustand der Finanzen zu vergleichen.

Nachteile der Kameralistik
Die Methode der Kameralistik wird den vielfältigen Anforderungen an die Verwaltung nur unzureichend gerecht. Der Kassenabschluss führt die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben eines Haushaltsjahres auf. Da nur Zahlungsströme festgehalten werden, fehlt eine Erfassung der weitergehenden Vermögenslage sowie der Erträge und Aufwendungen, welche die Veränderungen des Vermögens widerspiegeln. Durch die mangelnde zeitliche Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben kann keine genaue Aussage über die Inanspruchnahme von etwaigen Ressourcen und die Wirtschaftlichkeit getroffen werden. Die weitgehend fehlende Berücksichtigung von Abschreibungen und Rückstellungen führt ebenfalls dazu, dass keine genaue Aufstellung über die Ressourcenverwendung möglich ist.

 Warum wird die Kameralistik durch die Doppik abgelöst?
Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bringt für die Kommunen konkrete Vorteile mit sich. Die Abbildung aller Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten durch die doppelte Buchführung liefert der Kommune einen der größten Mehrwerte. Die Doppik ermöglicht eine Beurteilung der Situation einer Kommune durch die Berücksichtigung von Vermögenswerten sowie Schulden und Abschreibungen über die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). 

Bei der Entscheidungsfindung in Gemeinden und Verwaltungen kann durch die Doppik auf vollständigere Informationen zurückgegriffen werden. Die Gemeindevertreter und insbesondere die Kämmerer erhalten einen vollständigeren Überblick über die Entwicklung des Vermögens sowie die genaue konkrete Mittelverwendung. Dies hat zur positiven Folge, dass insbesondere die Aufnahme von Verbindlichkeiten zielgerichteter evaluiert werden kann.

Fazit
Die Umstellung von der Kameralistik auf das neue System der Doppik bringt für die Kommunen in erster Instanz zwar Zusatzbelastungen wie hohe Kosten durch die Umstellung aber langfristig positive Effekte mit sich:

  • Kürzere Kreditlaufzeiten
  • Nachvollziehbare Entscheidungen durch mehr Informationen
  • Übersichtlichere Darstellung der Finanzsituation
  • Fundiertere Entscheidungen durch zusätzliche Informationen

Durch das System der Doppik hat die Kommune neue Möglichkeiten, ihre Entscheidungen im Hinblick auf die Finanzwirtschaft und den Ressourcenverbrauch gewissenhafter zu treffen. Zudem steht eine klare Steuerung über die Ziele durch die Doppik im Vordergrund und nicht der reine Geldfluss.