Zukünftige Investitionsplanung für Flüchtlingsunterkünfte im Amt Hohe Elbgeest

Der Amtsausschuss des Amtes Hohe Elbgeest hat in seiner Sitzung am 15. März einige Grundsätze für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. Die wichtigsten davon sind nachfolgend auszugsweise aufgeführt:

Das Amt Hohe Elbgeest verfolgt mit seinem Vorgehen weiter das Ziel der dezentralen Unterbringung. Dies hat zur Folge, dass in allen Gemeinden des Amtes Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber durch das Amt angekauft und/oder angemietet werden. Unterkünfte sollen dabei grundsätzlich eine Größe von 40 Plätzen je Standort nicht überschreiten, jedoch nicht mehr als 50 Plätze.

Bei Ankauf und Anmietung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber, die der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen, gilt das haushaltsrechtliche Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Unterkunftsplätze, gemietet oder im Eigentum des Amtes, sollen sich an dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Gemeinden des Amtes untereinander orientieren. Alle Gemeinden des Amtes sichern einander ihre Unterstützung zum Erreichen dieses Zieles zu. Dazu gehört auch, dass die Gemeinden ggfs. in ihrer Zuständigkeit liegendes Baurecht schaffen. Gemeindeeigene Liegenschaften, die dem Schaffen von Unterkunftsplätzen dienen können, sollten dem Amt bei Verfügbarkeit vorrangig angeboten werden; Spezifika, wie Wohnraum für Gemeindearbeiter und Feuerwehrangehörige, sollen jedoch beachtet werden.

Die Gemeinden erklären diese Zieldefinition in dem Bewusstsein, dass der Zielerreichungsgrad nur mittelfristig gemessen werden kann. In der Frage des kurzfristigen Schaffens von ausreichenden Unterkunftsplätzen für Flüchtlinge kann zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und der Inanspruchnahme von öffentlichen Liegenschaften, wie Turnhallen und Gemeindehäusern, dieses Ziel möglicherweise operativ nicht erreicht werden.

Die mittelfristige Strategie des Amtes zur Unterbringung von Flüchtlingen hat sich jedoch hieran zu orientieren. Innerhalb eines Zeitraumes von längstens 5 Jahren soll eine einwohnerbezogene Verteilungsgröße erreicht werden, wobei einzelne Gemeinden erklären können, eine höhere Platzanzahl zur Verfügung zu stellen.

Zum Erreichen dieses mittelfristigen Zieles gehört auch, dass ggfs. entstandene und entstehende Ungleichgewichte innerhalb der Gemeinden prioritär abzubauen sind.

Bei noch durchzuführendem Erwerb von Liegenschaften für das Unterbringen von Flüchtlingen ist verstärkt auf mögliche Nachnutzungsmöglichkeiten als Mietwohnraum zu achten.

Der Amtsausschuss sieht in diesem Zusammenhang vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussion keine Veranlassung, seine Bemühungen mit Blick auf die zuletzt durch das Land genannten Flüchtlingszahlen einzuschränken. Erst mit der Herausgabe neuer Informationen durch das Land Schleswig-Holstein kann sich eine andere Situation ergeben.

Die Amtsvorsteherin wird beim Land Schleswig-Holstein darauf drängen, dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zurückgeführt werden.

Der Amtsausschuss stellt fest, dass das Land dieser Verpflichtung bisher nicht umfänglich nachgekommen ist und auf diese Weise Unterkunftsplätze in den Gemeinden weiter blockiert sind.