Sinkende Netzentgelte in Schleswig-Holstein erreicht

Nina Scheer       Über viele Jahre waren die Verbraucher*innen in Schleswig-Holstein mit hohen Netzentgelten benachteiligt, da die Kosten eines verstärkten Netzausbaus und zusätzliche Netzanschlusskosten durch den Ausbau Erneuerbarer Energien lokal auf die Netzentgelte umgelegt wurden. Das war immer ungerecht; schließlich profitieren alle vom Ausbau Erneuerbaren Energien und auch den etwa in Schleswig-Holstein erreichten Netzausbau.
  Der nun neu eingeführte Wälzungsmechanismus ändert diese ungerecht verteilten Netzentgelte mit Änderung zum 1. Januar 2025. Die Netzentgelte sinken für die Haushalte in Schleswig-Holstein dann um circa 27 Prozent. Für Unternehmen, die Strom direkt aus der Hochspannung und Mittelspannung beziehen, sinken die Netzentgelte voraussichtlich um rund 36 bzw. 42 Prozent.

Bei den jetzt zunächst sinkenden Netzentgelten, die auf eine Reform zur gerechteren
Wälzung der Ausbaukosten zurückzuführen ist, dürfen wir jetzt aber nicht stehen bleiben. Der weitere Netzausbau durch Netzentgeltfinanzierung wird zu wieder steigenden Netzentgelten führen.

Dies war auch Thema im Gespräch mit Olaf Scholz und der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion, zu dem ich unseren Bundeskanzler in meiner
Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin eingeladen hatte. Es gilt dabei zu differenzieren zwischen nutzungsorientierten Netzentgelten und solchen, die den Ausbau und Umbau des Stromnetzes abbilden. Nina und Olaf Infrastruktur und damit auch Netze sind Teil der Daseinsvorsorge und sogar kritischen Infrastruktur und gehören in staatliche Hand. Der Umbau der Netzinfrastruktur sollte deswegen aus den Netzentgelten herausgenommen werden und staatlich finanziert werden. Das würde auch die Stromkosten dauerhaft senken. Wir brauchen eine Senkung der Strompreise sowohl zugunsten der Wärmewende (für den Einsatz von Wärmepumpen) als auch zur Gewinnung von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien zur Ablösung von fossilem Gas.
Dr. Nina Scheer, MdB

Trübe Halbzeitbilanz der Landesregierung

Martin Habersaat berichtet in Börnsen aus dem Landtag:

Zu ihrer Herbst-Mitgliederversammlung hatte sich die SPD-Börnsen in diesem Jahr den Landtagsabgeordneten Martin Habersaat in die Waldschule eingeladen, der von der Arbeit in Kiel und der in Kürze zu ziehenden Halbzeitbilanz der Landesregierung (CDU+Grüne) berichtete. Die sieht eher trübe aus. Habersaat, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Als Daniel Günther 2017 die Regierung von Torsten Albig übernahm, lief die Schuldenuhr rückwärts. Das Land stand solide da. Inzwischen kann der Haushalt nur noch mithilfe von Notkrediten ausgeglichen werden.“ Weil dabei teils abenteuerliche Konstruktionen gewählt würden, habe sich die SPD gemeinsam mit der FDP zu einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht entschieden. „Aus einem Corona-Notkredit werden beispielsweise der Bau von Schweineställen und neue -jetzt weiterlesen

Mitgliederversammlung 28.10.2024

Am 28.10.2024 um 19:30 Uhr findet in der Waldschule die nächste SPD Mitgliederversammlung statt. Thema u.a. Vorbereitung zur Bundestagswahl 2025. Der Landtagsabgeordnete Martin Habersaat – Vorsitzender des Bildungsausschusses und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion – wird auch anwesend sein.

Kinder- und Jugendbeirat in Börnsen geplant

In dem für diese Angelegenheit zunächst zuständigen Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales (KBSS) waren sich am 5. Juni alle Mitglieder darüber einig, dass es möglichst innerhalb der nächsten 24 Monate zur Gründung eines Jugendbeirats kommen sollte.

Die Beiratsgründung bedarf eines längeren Zeitraums. Diese Information erhielt eine kleine Abordnung beider Fraktionen gemeinsam mit der Bürgermeisterin schon zuvor bei einer Informationsveranstaltung über kommunale Kinder- und Jugndbeteiligung des Kreis Jugendrings. Unter Berücksichtigung der Empfehlung dieser Fachtagung -jetzt weiterlesen

Sperrungen des Bereichs alter Grandplatz B-Plan 24

geplante Sperrung des Bereichs vom Kunstrasenplatz bis zur geplanten Einmündung in das Baugebiet:

02.09.2024 – 27.09.2024: Schmutz- und Regenwasser-Kanalarbeiten
30.09.2024 – 02.10.2024: Umbau der Sperrung im Baufeld

geplante Sperrung des nördlichen Bereiches im Hamfelderedder vor der Schule in zwei Abschnitten:

07.10.2024 – 30.10.2024: Schmutz- und Regenwasser-Kanalarbeiten
04.11.2024 – 29.11.2024: Schmutz- und Regenwasser-Kanalarbeiten
02.12.2024 – 20.12.2024: Leitungsgräben für Fernwärme

Die betroffenen Abschnitte werden während dieser Zeit nicht -jetzt weiterlesen

Aktueller Stand zum Verkauf der Grundstücke alter Grandplatz im B-Plan 24

Parallel zur Erschließung des Gebiets schreitet auch die Vorbereitung des Grundstücksverkaufs planmäßig voran. In Zusammenarbeit mit einem Notar wird ein Vergabesystem entwickelt, um den Verkauf der Grundstücke transparent und fair zu gestalten. In den kommenden Wochen werden wichtige Satzungen beraten und beschlossen, die die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeiträgen regeln. Diese Satzungen sind notwendige Schritte, um die Kalkulation der endgültigen Verkaufsbeträge vornehmen zu können.

Interessenten haben weiterhin die Möglichkeit, -jetzt weiterlesen

Neubaugebiet alter Grandplatz B-Plan 24 – Aktueller Stand der Erschließung

Der aktuelle Stand zur Erschließung des Neubaugebiets 24, insbesondere zur Baustelle am Hamfelderedder, zeigt, dass die Vorbereitungen und Bauarbeiten gut vorankommen und im Zeitplan liegen. Für das geplante Wohngebiet wird eine Erschließungsstraße angelegt, die in einem Wendehammer endet. Diese Straße wird 18 der insgesamt 20 geplanten Grundstücke direkt anbinden. Die verbleibenden zwei Grundstücke sind über den Hamfelderedder erreichbar.

Im Zuge der Erschließungsarbeiten wird auch der Straßenoberbau des Hamfelderedder innerhalb des Bebauungsplangebietes erneuert, da der Zustand der Fahrbahn einer Sanierung bedarf. Diese Maßnahmen sind notwendig, um eine sichere und moderne Verkehrsanbindung für das Neubaugebiet zu gewährleisten.

Die Erschließung erfordert zudem den Rückbau der -jetzt weiterlesen

Fortschritt des Ortsentwicklungskonzepts

Der Fortschritt unseres Ortsentwicklungskonzepts ist ein wichtiger Punkt. Dieses Konzept spielt eine zentrale Rolle für die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde. Die Arbeitsgruppe, die durch den Beschluss der Gemeindevertretung gebildet wurde, hat sich bereits zu ihrer ersten Sitzung getroffen. In dieser Sitzung wurden die Ziele des OKE intensiv diskutiert, wobei die Erfahrungen aus anderen Gemeinden unseres Amtsbereichs als Grundlage dienten.

Ein zentrales Ziel ist die „zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung für eine lebens- und liebenswerte Gemeinde“. Das Ortsentwicklungskonzept soll ein umfassendes Liegenschafts- und städtebauliches Konzept beinhalten.

Auf dieser Basis wurden die Ausschreibungsunterlagen für ein Gutachterbüro zur Erstellung des Ortsentwicklungskonzepts vorbereitet. Die Auswertung der Ausschreibungsergebnisse erfolgt -jetzt weiterlesen

Zuviel Wasser

Ein kräftiges Gewitter in Börnsen mit Starkregen am 22.6.24 blieb nicht ohne Folgen.
Ein in Börnsen-Mitte befindliches Regenrückhaltebecken konnte die anfallenden Wassermassen nicht mehr kontrolliert weiterleiten.

Der für Notfälle gedachte Überlauf transportierte das Wasser zwar talwärts, doch wurde das Geröll im Bachlauf (Börnsener Graben) durch die Wassermassen eine weite Strecke weit ins Tal befördert. Der Schaden war beträchtlich -siehe Foto. Die Ursache dieser kleinen Katastrophe: Die in den letzten Jahren zunehmende Versiegelung von Flächen und das stärker und häufiger Auftreten von Starkregen. Es wird dazu führen müssen, dass Vorkehrungen gegen diese Ereignisse erfolgen sollten. Im Folgende einige beispielhafte Bilder, wo das Wasser seinen Weg geht. Das Thema Versiegelung wurde im Baurecht geregelt: hier ein Auszug.
Versiegelte Flächen auf Grundstücken
Wer ein Baugrundstück erwirbt und im Besitz einer Baugenehmigung ist, der kann bauen. Bebaubar ist in der Regel nicht das gesamte Grundstück. Nur ein Teil des Bodens darf versiegelt werden. Als Versiegelung gilt beispielsweise die bedachte Grundfläche des Hauses oder eine Garage. In Abhängigkeit des verbauten Materials zählen auch Wege, Zufahrten oder andere Flächen zu den Bodenversiegelungen.
Wie viel versiegelte Fläche ist erlaubt?
Wie viel Fläche darf versiegelt
werden?
Maßgeblich für die bebaubare Fläche eines Grundstücks ist die Grundflächenzahl (GRZ). Diese ist in der Regel im Bebauungsplan ausgewiesen und wird als Dezimalzahl ausgegeben. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass das gesamte Grundstück bebaut werden darf. In der Praxis werden Werte von 0,8 nur selten überschritten.
Rechenbeispiel (600 m2 großes Grundstück, GRZ =0,2): Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche: 600 m2 x 0,2 = 120 m2. -jetzt weiterlesen

Ortsentwicklungskonzept

Ein wichtiges Projekt, das wir in diesem Jahr vorantreiben, ist die Entwicklung des Ortsentwicklungskonzepts. Dabei geht es nicht nur um eine einfache Planung, sondern um eine umfassende strategische Vision, die alle relevanten Aspekte unserer Gemeinschaft berücksichtigt. Wir betrachten nicht nur einzelne Bereiche wie Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Umweltschutz, Freizeit und soziale Einrichtungen isoliert, sondern nehmen sie als Gesamtbild wahr.
Was dieses Vorhaben besonders macht, ist -jetzt weiterlesen

75 Jahre Gleichberechtigung der Frauen?

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, heißt es in Artikel 3, Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Diesen Passus mussten die vier Mütter des Grundgesetzes hartnäckig erstreiten. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen Frauen unter 65 stimmberechtigten Mitgliedern des Parlamentarischen Rats. Erst nach zwei Abstimmungsniederlagen, langen Diskussionen und öffentlichen Protesten verschiedener Frauenorganisationen wurde der Gleichheitsgrundsatz schließlich im Grundgesetz verankert, das am 23. 05. 1949 in Kraft trat. Helene Weber hatte darüber hinaus einen weiteren Passus in der Verfassung gefordert. „Verrichten Frauen gleiche Arbeit, so haben sie Anspruch auf gleiche Entlohnung.“ So lautete ihr Vorschlag, aber  -jetzt weiterlesen