Gemeindevertretung 28.09.2017

Tagesordnungspunkte / Protokoll

Die Gemeindevertretersitzung fand diesmal in der Mensa der Dalbek-Schule statt, da in der Kita ein Wasserschaden besteht und eine Gruppe in die Räume des Bürgerhauses verlegt wurde.

Die Gemeindevertretung beschloss, für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied bei der GWB Herrn Rudolf Thederan als neues Mitglied Frau Karen Eisenberger, zu entsenden.

Herr Jäger und Herr von Dielingen vom Amt Hohe Elbgeest erhalten das Wort und erläutern die Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechtes der Gemeindeordnung. Daraus ableitend hat die Gemeindevertretung beschlossen einen Moderationsprozess zum Aufbau eines Beteiligungscontrollings bei der GWB aufzusetzen.

Die Satzung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9/1 für das Gebiet: “Börnsener Straße 22” wird aufgehoben. Danach wird für das Gebiet: “Börnsener Straße 20 und 22” ein neuer Bebauungsplan Nr. 9/1 aufgestellt. Planungsziel ist die städtebauliche Steuerung der Nachverdichtung für Wohnbebauung im historischen Ortskernbereich. Des Weiteren soll die Niederschlagswasserbeseitigung geregelt werden. Im Anschluss wird eine Veränderungssperre für den Bereich festgelegt. Damit kann die Planung neu beginnen.

Der Bebauungsplan Nr. 17 (östlich Koppelweg) inklusive seiner 1. Änderung für das wie folgt begrenzte Gebiet.
Im Norden: durch die nördliche Grenze der Grundstücke Koppelring 1 – 7
Im Osten: durch die östliche Grenzen der Grundstücke Koppelring 7 – 23, des Spielplatzes und der anschließenden Wiese bis zur Lärmschutzwand an der A 25
Im Süden: durch die südliche Grenze der Wiese an der Lärmschutzwand der A 25
Im Südwesten: durch die westliche und südwestliche Grenze des Flurstückes 21/72 der Flur 7 (Wiese an der A 25)
Im Westen: durch die Straße „Koppelweg“
wird ersatzlos aufgehoben

Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Wohnhäuser auf der östlichen Seite des Koppelringes wieder in der Bestandsgröße errichtet werden könnten. Bei der Genehmigung ist nicht aufgefallen, dass die Flurstücksgrenzen nicht identisch mit der Grenze des Geltungsbereiches des B-Plans waren, wodurch die GRZ deutlich überschritten wurde. Durch die Aufhebung wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Nebenanlagen, Terrassen, Carports in dem gesamten Gebiet rechtsfähig werden, weil die Grundflächenzahl bei der Mehrzahl der Grundstücke überschritten worden ist.

Frau Stiewink, die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Hohe Elbgeest, weist darauf hin, dass der 3. Tätigkeitsbericht in Kürze auf der Homepage des Amtes zur Verfügung stehen wird. Darüber hinaus stellt sie die Aktion „Forderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch Erhöhung des Frauenanteils in politischen Gremien“ vor.