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Aktueller Stand zum Verkauf der Grundstücke alter Grandplatz im B-Plan 24

Parallel zur Erschließung des Gebiets schreitet auch die Vorbereitung des Grundstücksverkaufs planmäßig voran. In Zusammenarbeit mit einem Notar wird ein Vergabesystem entwickelt, um den Verkauf der Grundstücke transparent und fair zu gestalten. In den kommenden Wochen werden wichtige Satzungen beraten und beschlossen, die die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeiträgen regeln. Diese Satzungen sind notwendige Schritte, um die Kalkulation der endgültigen Verkaufsbeträge vornehmen zu können.

Interessenten haben weiterhin die Möglichkeit, -jetzt weiterlesen

Fortschritt des Ortsentwicklungskonzepts

Der Fortschritt unseres Ortsentwicklungskonzepts ist ein wichtiger Punkt. Dieses Konzept spielt eine zentrale Rolle für die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde. Die Arbeitsgruppe, die durch den Beschluss der Gemeindevertretung gebildet wurde, hat sich bereits zu ihrer ersten Sitzung getroffen. In dieser Sitzung wurden die Ziele des OKE intensiv diskutiert, wobei die Erfahrungen aus anderen Gemeinden unseres Amtsbereichs als Grundlage dienten.

Ein zentrales Ziel ist die „zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung für eine lebens- und liebenswerte Gemeinde“. Das Ortsentwicklungskonzept soll ein umfassendes Liegenschafts- und städtebauliches Konzept beinhalten.

Auf dieser Basis wurden die Ausschreibungsunterlagen für ein Gutachterbüro zur Erstellung des Ortsentwicklungskonzepts vorbereitet. Die Auswertung der Ausschreibungsergebnisse erfolgt -jetzt weiterlesen

Zuviel Wasser

Ein kräftiges Gewitter in Börnsen mit Starkregen am 22.6.24 blieb nicht ohne Folgen.
Ein in Börnsen-Mitte befindliches Regenrückhaltebecken konnte die anfallenden Wassermassen nicht mehr kontrolliert weiterleiten.

Der für Notfälle gedachte Überlauf transportierte das Wasser zwar talwärts, doch wurde das Geröll im Bachlauf (Börnsener Graben) durch die Wassermassen eine weite Strecke weit ins Tal befördert. Der Schaden war beträchtlich -siehe Foto. Die Ursache dieser kleinen Katastrophe: Die in den letzten Jahren zunehmende Versiegelung von Flächen und das stärker und häufiger Auftreten von Starkregen. Es wird dazu führen müssen, dass Vorkehrungen gegen diese Ereignisse erfolgen sollten. Im Folgende einige beispielhafte Bilder, wo das Wasser seinen Weg geht. Das Thema Versiegelung wurde im Baurecht geregelt: hier ein Auszug.
Versiegelte Flächen auf Grundstücken
Wer ein Baugrundstück erwirbt und im Besitz einer Baugenehmigung ist, der kann bauen. Bebaubar ist in der Regel nicht das gesamte Grundstück. Nur ein Teil des Bodens darf versiegelt werden. Als Versiegelung gilt beispielsweise die bedachte Grundfläche des Hauses oder eine Garage. In Abhängigkeit des verbauten Materials zählen auch Wege, Zufahrten oder andere Flächen zu den Bodenversiegelungen.
Wie viel versiegelte Fläche ist erlaubt?
Wie viel Fläche darf versiegelt
werden?
Maßgeblich für die bebaubare Fläche eines Grundstücks ist die Grundflächenzahl (GRZ). Diese ist in der Regel im Bebauungsplan ausgewiesen und wird als Dezimalzahl ausgegeben. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass das gesamte Grundstück bebaut werden darf. In der Praxis werden Werte von 0,8 nur selten überschritten.
Rechenbeispiel (600 m2 großes Grundstück, GRZ =0,2): Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche: 600 m2 x 0,2 = 120 m2. -jetzt weiterlesen

Ortsentwicklungskonzept

Ein wichtiges Projekt, das wir in diesem Jahr vorantreiben, ist die Entwicklung des Ortsentwicklungskonzepts. Dabei geht es nicht nur um eine einfache Planung, sondern um eine umfassende strategische Vision, die alle relevanten Aspekte unserer Gemeinschaft berücksichtigt. Wir betrachten nicht nur einzelne Bereiche wie Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Umweltschutz, Freizeit und soziale Einrichtungen isoliert, sondern nehmen sie als Gesamtbild wahr.
Was dieses Vorhaben besonders macht, ist -jetzt weiterlesen

75 Jahre Gleichberechtigung der Frauen?

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, heißt es in Artikel 3, Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Diesen Passus mussten die vier Mütter des Grundgesetzes hartnäckig erstreiten. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen Frauen unter 65 stimmberechtigten Mitgliedern des Parlamentarischen Rats. Erst nach zwei Abstimmungsniederlagen, langen Diskussionen und öffentlichen Protesten verschiedener Frauenorganisationen wurde der Gleichheitsgrundsatz schließlich im Grundgesetz verankert, das am 23. 05. 1949 in Kraft trat. Helene Weber hatte darüber hinaus einen weiteren Passus in der Verfassung gefordert. „Verrichten Frauen gleiche Arbeit, so haben sie Anspruch auf gleiche Entlohnung.“ So lautete ihr Vorschlag, aber  -jetzt weiterlesen

Beschilderung für den Katastrophenschutz

Neben den großen Anlaufstellen in den Sporthallen Escheburg und Wohltorf/Aumühle wird in jeder Gemeinde eine Informationsstelle für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Diese Stellen dienen dazu, die Bevölkerung zentral zu informieren und Fragen zu beantworten. Die Standorte sollen fußläufig und möglichst barrierefrei erreichbar sein. Die Beschilderung wird von der Katastrophenschutzbehörde des Kreises vorgegeben und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Das Schild wurde vor der Dalbek Schule aufgestellt, Anlaufpunkt wird im Katastrophenfall die Mensa der Schule sein.

Nachbarschaftsforum zwischen Bille und Glinder Au

Die Kommunen Reinbek, Glinde, Wentorf bei Hamburg, Barsbüttel, Oststeinbek, Wohltorf, Börnsen, Aumühle sowie der Hamburger Bezirk Bergedorf arbeiten bereits seit Jahren eng in einem Netzwerk zusammen.
   Mit dem 2020 geeinten Regionalkonzept haben sich die beteiligten Gebietskörperschaften darauf verständigt, in den wichtigsten Entwicklungsbereichen künftig noch intensiver zusammenzuarbeiten.
   Mit der Gründung des Nachbarschaftsforums im Jahr 2022 wurde die Zusammenarbeit der Kommunen weiter intensiviert. Seit 2023 wird das Nachbarschaftsforum von der Firma inspektour GmbH in Form eines Regionalmanagements begleitet. Zunächst sollen die Themen „Naherholungspotentiale“ und „nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ im Fokus stehen. -jetzt weiterlesen

Vandalismus

In den letzten Monaten hat sich leider vermehrt Vandalismus in unserem Ort gezeigt. Graffitischmierereien an Strom- und Verteilerkästen, Mülleimern und Bänken sind nur einige der kleineren Delikte, die vermehrt auftreten. Besonders bedauerlich ist, dass die Hundekotbeutelstationen häufig Ziel von Brandstiftern sind, was einen aufwendigen Reinigungsprozess und Aufarbeitung seitens des Bauhofs erfordert. Zusätzlich werden auch Plakate angezündet, und selbst vor den Spielplätzen wird nicht Halt gemacht. Es ist erschreckend, dass sogar Halteschrauben an -jetzt weiterlesen

Neujahrsansprache der Bürgermeisterin

Der Neujahrsempfang 2024 durch die Bürgermeisterin Monique Hoops war dieses Jahr wieder gut besucht. Diese Tradition besteht jetzt schon 17 Jahre und von Mal zu Mal werden es mehr Besucher. Im Folgendem die Neujahrsansprache:

Liebe Börnsenerinnen und Börnsener, verehrte Gäste, meine sehr verehrten Damen und Herren,
im Namen der Gemeinde Börnsen heiße ich Sie zum diesjährigen Neujahrsempfang hier in der Waldschule sehr herzlich willkommen und wünsche Ihnen allen nochmals ein frohes und gesundes neues Jahr 2024.
Ich finde es großartig, 

-jetzt weiterlesen

Neujahrsempfang der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin, Monique Hoops, lädt zum Neujahrsempfang der Gemeinde Börnsen alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Sie würde sich freuen, viele am
Sonntag, den 14. Januar 2024 um 11 Uhr in der Waldschule begrüßen zu können.

 

“Dieser Vormittag bietet eine gute Gelegenheit für einen informellen Austausch und gemeinsames Anstoßen auf das neue Jahr. Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu begrüßen und mit Ihnen einen positiven Start in das neue Jahr zu feiern.”

 

Waldschule barrierefrei

Kurzmitteilung

Tiefgarage für die Waldschule

Wie schön wäre das (?), aber leider haben wir keinen Sponsor/Mäzen gefunden.
So wurde daraus nur eine tiefgreifende Sanierung und ein barrierefreier Zuweg mit Parkplatz. Es fehlen nur noch Fahrrad-Abstell-Bügel.

Häckseltermine im November

Die Gemeinde Börnsen bietet im November wieder Häckseltermine an.

ab 06.11. in Neu-Börnsen
ab 13.11. in Börnsen Mitte
ab 20.11. in Börnsen unten

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Jede Straßenseite wird nur einmal abgefahren.
  • Die Stiele müssen in Fahrtrichtung liegen.
  • Das Strauchgut darf nur bis zu einem armdicken Durchmesser haben.
  • Stubben oder Sträucher mit Erde werden nicht gehäckselt.
  • Das Häckselgut muss den Grundstücken eindeutig zuzuordnen sein. Andernfalls erfolgt kein Häckseln.
  • Das Häckselgut muss umgehend aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.

Änderung in der Haushaltsführung

In diesem Jahr erfolgt auf Grund eines Landtagsbeschlusses eine große Änderung in der Haushaltsführung der Gemeinde. Der Haushalt 2024 wird zum ersten Mal ein doppischer Haushalt sein. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend dargestellt. 

Kameralistik
Die Kameralistik war über Jahrzehnte hinweg die klassische Buchführungsmethode der öffentlichen Verwaltung, Das Hauptziel der Kameralistik ist es, -jetzt weiterlesen