Frau Dr. Nina Scheer M. d. B. zu aktuellen Aufgaben und Informationen im Zusammenhang mit der Coronapandemie

Die Corona-Pandemie gibt unserer Gesellschaft meines Erachtens bereits heute zentrale Erkenntnisse und daraus folgende übergeordnete Aufgaben auf den Weg:

1. Die heute erfolgreichen Maßnahmen, vom Kurzarbeitergeld, die Besserstellung der Pflegeberufe, eine zu stärkende Daseinsvorsorge und heimische Wertschöpfung bis hin zu einem gut auszustattenden Gesundheitssystem und Fürsorge insbesondere gegenüber den Schwächeren in der Gesellschaft entsprechen neben weiteren Maßnahmen dem sozialdemokratischen Verständnis, dem sich CDU/CSU in Krisenzeiten anschließen – warum nicht auch zur Vermeidung von Krisensituationen?

2. Ein ökonomisch und rechtsstaatlich starker Staat ist unverzichtbar. Mit Neoliberalismus wären all die erfolgreichen Maßnahmen der letzten Wochen nicht erreichbar gewesen.

3. Anhand von fehlenden Atemschutzmasken ist zu erkennen, dass Marktgläubigkeit, Privatisierung und Gewinnmaximierung, wie sie in der Vergangenheit zur Auslagerung von Produktionsprozessen und Importabhängigkeiten führten, der Handlungs- und Schutzunfähigkeit eines Staates zulasten einer starken Daseinsvorsorge schaden.

4. Beschleunigungsfaktoren für Pandemien, wie etwa intensive Landwirtschaft, Antibiotikaresistenzen, aber auch klimawandelbedingte Auslöser müssen als Warnung begriffen werden: es gilt die Globalisierung sozial-ökologisch zu transformieren – nach Maßgabe der Gemeinwohl-Ökonomie.

5. Die Krisenzeit versammelt zu Einheit hinter eine handlungsfähige Regierung. Was kurzfristig dient, muss eine Gesellschaft aber auch langfristig stabilisieren. Es darf somit nicht zur Aushöhlung des Parlamentarismus kommen. Zurzeit drohen sich die Staatsgewalten auf die Exekutive und die – sie korrigierende – Judikative zu verengen. Eine reduzierte bzw. verengte Beteiligung des Parlaments kann in Krisenzeiten zwar akut zur beschleunigten Umsetzung von Maßnahmen verhelfen, birgt zugleich aber das Risiko mangelnder gesellschaftlicher Verankerung der Maßnahmen und hierbei schwindender politischer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Denn mit der Konzentrationswirkung auf Regierungshandeln drohen auch Parteien und ihre Mitglieder an politischer Bedeutung zu verlieren. Parteien muss auch in Krisenzeiten der gesetzliche Auftrag zur Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung erhalten bleiben.

6. Die Corona-Pandemie verdeutlicht die Notwendigkeit von Solidarität als Garant für Frieden und Völkerverständigung. Ob es um die Entwicklung eines Impfstoffes oder um die Versorgung mit Schutzkleidung geht: gemeinwohlorientiertes Handeln erfordert transnationale Zusammenarbeit und Solidarität. Handelskriege nach „America First“-Manier schaden letztlich allen und führen zu einer ethischen Verarmung der Menschheit.

Unterstreichen möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch meine andernorts schon geäußerte Erwartung, für die breite Bevölkerung geeignete Masken verfügbar zu stellen – und zwar kostenfrei. So genannte OP-Masken sollten flächendeckend ausgegeben werden. Die Bevölkerung darf damit nicht allein gelassen werden, da nicht alle Menschen gleichermaßen einen Zugang zu geeigneten Masken haben. OP-Masken sind laut Studien deutlich schützender als selbstgefertigte Masken. Somit muss es erklärtes Ziel sein, auch in der Bevölkerung für den sog. Alltagsgebrauch eine kostenfreie Versorgung mit Atemschutzmasken sicherzustellen. Auch hier hat der Staat eine Schutzpflicht.

In der laufenden Sitzungswoche wurden weitere Gesetze in 1. Lesung beraten, die notwendige Maßnahmen Anlass der Covid-19-Pandemie treffen:

Maßnahmen im Elterngeld

Konkret bekommen Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, die Möglichkeit ihre Elterngeldmonate aufschieben zu können. Bei der Elterngeldvariante „Partnerschaftsbonus“ sollen Eltern ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Es wird ein zusätzlicher Ausklammerungstatbestand für Monate mit Einkommenseinbußen aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführt. Diese Monate fließen dann bei der Bemessung des Elterngeldes nicht mit ein.

Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen soll demnach um sechs Monate verlängert werden, wenn sich zum Beispiel Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern. Zum anderen sieht der Gesetzentwurf vor, die Rahmenbedingungen für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich für die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie engagieren, zu verbessern und die bereits geschaffenen Anreize zu verstärken. Der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen soll demnach künftig komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen sein.

Gutschein-Regelung für Kultur- und Freizeitbranche

Um die Liquidität der Veranstalter zu sichern, soll es ihnen ermöglicht werden, statt den Eintrittspreis zu erstatten, einen Gutschein auszugeben.Der Gutschein kann für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden, dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Löst man seinenGutschein nicht ein, hätte man bis zum 31. Dezember 2021 Anspruch auf Auszahlung des bezahlten Ticketpreises. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen aber weiterhin das Recht haben, die Auszahlung des Gutscheinwertes sofort zu verlangen, wenn ihnen die Annahme des Gutscheins aufgrund ihrer persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist.

Gutschein-Regelung bei Urlaubs- und Flugreisen Weil Pauschalreisen und Fluggastrechte dem europäischen Recht unterliegen, hat sich die Bundesregierung an die EU-Kommission gewandt und bemüht sich derzeit, dass es Reiseunternehmen und Fluggesellschaften ermöglicht wird, ihren Kundinnen und Kunden für stornierte Pauschalreisen und Flüge bei Ausfall der Reise für den bezahlten Reisepreis ein Gutschein anbieten zu können.

Anhebung des Kurzarbeitergeldes 1. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

2. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes Da Erwerbslose derzeit kaum in neue Jobs vermittelt werden, soll die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden – um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an.Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.

Eine Entlastung für die Gastronomie bringt zudem die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen, die ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt wird.

Auf meiner Website stelle ich unter www.nina-scheer.de/coronavirus fortlaufend aktualisierte Informationen und Hilfsangebote zur Corona-Pandemie bereit. Dies umfasst auch eine Übersicht für Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt. Hier bedarf es in der aktuellen Situation einer ganz besonderen Sensibilität und Aufmerksamkeit. Daher stehe ich auch eng mit den verantwortlichen Akteuren, etwa dem Frauenhaus in Schwarzenbek im Austausch, um politische Handlungsbedarfe unmittelbar aufzunehmen.