
Am Ende dieses Jahres beendet der Geschäftsführer unserer GWB zum großen Bedauern seine Tätigkeit. Herr Franzke hat sich in den Jahren um die GWB verdient gemacht und hervorragende Arbeit geleistet.
Durch die Folgen des Klimawandels sind starke Veränderungen in der Energieversorgung notwendig. Deshalb war es mir wichtig, dabei zu sein, um einen kompetenten Nachfolger für ihn zu finden. Das ist uns gelungen.
Aus diesem Grund beende ich nun meine Tätigkeit für die Gemeinde zum Jahresende. Für mein Amt haben wir einen kompetenten Nachfolger, sodass man sich um die Finanzen der Gemeinde keine Sorgen machen muss. Zumal auch unsere Bürgermeisterin diese immer im Blick hat. Walter Heisch
Anmerkung der Redaktion:
Lieber Walter,
die Mitglieder der SPD Fraktion und der SPD Vorstand bedauern deinen Rücktritt sehr
und wünschen Dir einen geruhsamen, gesunden „Ruhestand“.
Wir werden Dich vermissen. Wir hoffen, dass wir ab und zu auf Deine umfangreichen
und profunden Kenntnisse und Erfahrungen zurückgreifen dürfen. Danke Walter.






Würdigungen zum Bürgermeister-Abschied 2018, und mit Wehrführer R.Kreutner. Büro des Bürgermeisters, Empfang auf dem Bahnhof Börnsen, unsere BM: Monique Hoops.
© SPD Börnsen
]]>Kameralistik
Die Kameralistik war über Jahrzehnte hinweg die klassische Buchführungsmethode der öffentlichen Verwaltung, Das Hauptziel der Kameralistik ist es, die aufgestellte Planung in Bezug auf die Einnahmen und Ausgaben mit den im Endergebnis enthaltenen Einzahlungen und Auszahlungen zu vergleichen. Die Methode der Kameralistik liefert Kommunen also einen guten Ansatzpunkt, um den Soll- und Ist-Zustand der Finanzen zu vergleichen.
Nachteile der Kameralistik
Die Methode der Kameralistik wird den vielfältigen Anforderungen an die Verwaltung nur unzureichend gerecht. Der Kassenabschluss führt die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben eines Haushaltsjahres auf. Da nur Zahlungsströme festgehalten werden, fehlt eine Erfassung der weitergehenden Vermögenslage sowie der Erträge und Aufwendungen, welche die Veränderungen des Vermögens widerspiegeln. Durch die mangelnde zeitliche Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben kann keine genaue Aussage über die Inanspruchnahme von etwaigen Ressourcen und die Wirtschaftlichkeit getroffen werden. Die weitgehend fehlende Berücksichtigung von Abschreibungen und Rückstellungen führt ebenfalls dazu, dass keine genaue Aufstellung über die Ressourcenverwendung möglich ist.
Warum wird die Kameralistik durch die Doppik abgelöst?
Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bringt für die Kommunen konkrete Vorteile mit sich. Die Abbildung aller Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten durch die doppelte Buchführung liefert der Kommune einen der größten Mehrwerte. Die Doppik ermöglicht eine Beurteilung der Situation einer Kommune durch die Berücksichtigung von Vermögenswerten sowie Schulden und Abschreibungen über die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung).
Bei der Entscheidungsfindung in Gemeinden und Verwaltungen kann durch die Doppik auf vollständigere Informationen zurückgegriffen werden. Die Gemeindevertreter und insbesondere die Kämmerer erhalten einen vollständigeren Überblick über die Entwicklung des Vermögens sowie die genaue konkrete Mittelverwendung. Dies hat zur positiven Folge, dass insbesondere die Aufnahme von Verbindlichkeiten zielgerichteter evaluiert werden kann.
Fazit
Die Umstellung von der Kameralistik auf das neue System der Doppik bringt für die Kommunen in erster Instanz zwar Zusatzbelastungen wie hohe Kosten durch die Umstellung aber langfristig positive Effekte mit sich:
Durch das System der Doppik hat die Kommune neue Möglichkeiten, ihre Entscheidungen im Hinblick auf die Finanzwirtschaft und den Ressourcenverbrauch gewissenhafter zu treffen. Zudem steht eine klare Steuerung über die Ziele durch die Doppik im Vordergrund und nicht der reine Geldfluss.
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Dass ich mich als ehemaliger Bürgermeister und jetziger Vorsitzender des Finanzausschusses noch einmal persönlich zu Wort melde, ist und bleibt eine Ausnahme. Um den Vorsitz im Finanzausschuss hatte ich mich nach der letzten Kommunalwahl 2018 beworben, weil es der zuständige Ausschuss für unsere GWB ist, die mir sehr am Herzen liegt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre muss ich aber sagen, dass es frustrierend ist, den Finanzausschuss als Vorsitzender zu leiten, wenn man nicht die Mehrheit für vernünftiges Wirtschaften hinter sich weiß.
Doch nun zum Grund meiner „Wortmeldung“.
In der Broschüre „Blatt Grün“ vom Dezember 2022 des Ortsverbandes Börnsen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN berichten der Bürgermeister Klaus Tormählen und/oder die Mitglieder der GRÜNEN im Finanzausschuss über die finanzielle Situation der Gemeinde. Als Vorsitzender des Finanzausschusses kann ich die Berichterstattung im „Blatt Grün“ nicht kommentarlos stehen lassen. Bereits in meiner Stellungnahme im April 2019 hatte ich ausgeführt, dass nach dem Grundsatz der Vollständigkeit die Gemeinde verpflichtet ist, in ihrem Haushaltsplan alle voraussichtlichen Einnahmen, zu leistende Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen. In Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeinde – die laufenden Einnahmen reichen bei weitem nicht, die laufenden Ausgaben zu bestreiten – sollte man voraussetzen, dass von daher nur die notwendigsten Maßnahmen in den Haushalt eingebracht werden. Wenn dann eine der geplanten Maßnahmen aus welchem Grund auch immer im laufenden Jahr nicht durchgeführt wurde, ist der geplante Betrag nicht etwa frei verfügbar, sondern sollte als Rücklage für diese Maßnahme ins nächste Jahr übertragen werden. Die Notwendigkeit für diese Maßnahme bleibt ja bestehen. Für die Ausschussmitglieder des Bündnis 90/Die Grünen und auch nach der Ansicht des jetzigen Bürgermeisters ist der Haushalt aber offensichtlich nur eine Ansammlung von Zahlen, die nicht so ernst zu nehmen ist. Dabei steigt die Verschuldung der Gemeinde sowohl für die laufenden Verpflichtungen als auch für Investitionen ungebremst weiter an.
Für mich ist und war der Haushalt immer die Grundlage allen Handelns. Es gibt ja nicht umsonst den Spruch: „Ohne Moos nichts los.“ Als Bürgermeister war es für mich von daher meine vordringlichste Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Gemeindevertretung eine gesunde finanzielle Grundlage für ihr Handeln hatte, denn ohne Geld geht auch in den Gemeinden gar nichts.
Erste Aufgabe war es deshalb, dafür zu sorgen, dass für die notwendigen Ausgaben genügend Geld in die Kasse kommt. Das ist jetzt leider nicht mehr gegeben, auch, weil man sich nicht die Mühe macht, alle Spielräume auszunutzen. Dem Handeln stehen zwar oft Hürden von übergeordneten Stellen entgegen, wie z. B. Vorgaben der Landesplanung bei der Ansiedlung eines Supermarktes. Eine Gemeinde wie Börnsen, die kein zentraler Ort ist, darf danach nur einen Supermarkt haben. Wir aber haben Aldi und Lidl. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Wie kann eine Gemeinde von Bauvorhaben profitieren?
Wir haben auch immer von den größeren Bauvorhaben profitiert, obwohl es nicht ganz einfach ist, dies zu erreichen. Man muss sich nur dahingehend bemühen. Ich konnte die Ausschussmitglieder vom Bündnis90/Die Grünen und den Bürgermeister bedauerlicherweise nicht davon überzeugen, dass sich die Mühe lohnen kann.
Normales Ackerland hat heute einen Preis von ca. 5 – 10 €. Eine Gemeinde kann durch einen Bebauungsplan dieses Ackerland in Bauland umwandeln und dadurch steigt dann der Preis auf geschätzt 400 €. Es lohnt sich also für die Gemeinde, dort wo Bebauung entstehen soll, Flächen zu erwerben, diese in Eigenregie zu erschließen, um so bezahlbares Bauland anbieten zu können. Bei der Entstehung der Siedlung „Zum Alten Elbufer“ hatten sich beispielsweise der Bruder des jetzigen Bürgermeisters als Grundeigentümer und die Gemeinde den Erlös aus dem Verkauf der Grundstücke geteilt, indem die Gemeinde vorher die Hälfte des Ackers zum Ackerlandpreis erworben hatte. Dadurch war die Gemeinde in der Lage, den Neubau der Kita ohne Kredite zu finanzieren.
Auch bei der sogenannten „Erdbeerkoppel“ hat die Gemeinde bereits vor Beginn der Planungen dafür gesorgt, dass bezahlbarer Wohnraum entsteht. Vor einem „Umwandlungserlös“ wurde der Neubau der Schule ohne Kredit finanziert. In dem Zusammenhang gelang es der Gemeinde auch, die Koppel von dem gleichen Grundeigentümer zu erwerben, auf der jetzt der neue Sportplatz gebaut wurde. Bündnis 90/Die Grünen brüsten sich jetzt damit, aber ohne den vorher geschilderten Vorgang wäre dies gar nicht möglich gewesen.
Nebenbei bemerkt:
Wenn die SPD Kritik an dem Umgang mit den Finanzen der Gemeinde äußert, kommt von den Vertretern von Bündnis90/DIE GRÜNEN oft der Kommentar, dass ja der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses der SPD angehört. Das ist richtig, aber was ist eigentlich die Aufgabe eines Ausschussvorsitzenden?
Walter Heisch
Vorsitzender des Finanzausschusses
und von 1992 bis 2018 Bürgermeister
Sorgen macht dem Kämmerer des Amtes allerdings die Verzögerung in der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Immerhin schiebt allein Börnsen rd. 4.000.000,- € für geplante Maßnahmen vor sich her. Das heißt auch, dass solche Maßnahmen in der Zukunft sorgfältiger geplant werden müssen, bevor sie in den Haushalt – und dann möglicherweise auch noch über einen Kredit finanziert – eingestellt werden. Unseres Erachtens können außer einer ordentlichen Finanzplanung auch Verpflichtungsermächtigungen1 ein Mittel der Wahl sein.
Ein Negativbeispiel sind die geplanten Bushaltestellen (Bahnstraße) an der ehemaligen B5. Hier sind die Eigentumsverhältnisse der erforderlichen Grundstücke zugunsten der Gemeinde überhaupt noch nicht geklärt, und trotzdem wurden die Ausgaben dafür in den Haushalt 2021/22 eingestellt. Da die Mittel der Gemeinde natürlich begrenzt sind, fehlt dafür an anderer Stelle das Geld, um eventuell dort dringend benötigte Maßnahmen durchführen zu können.
Eine gute Nachricht in der Sitzung war die Beschlussempfehlung für die Vergabe der Gaskonzession von Börnsen an die GWB. Das bedeutet für unsere Bürgerinnen und Bürger, dass GWB unseren Ort wieder – wie gehabt- mit Gas versorgt.
Erfreulich war auch, dass die Kreissparkasse eine von der Gemeinde für die GWB gegebene Bürgschaft in Höhe von 1 Mio. Euro wieder zurückgegeben hat. Mittlerweile hat GWB eine ausreichende Eigenkapitalquote erreicht und ist damit auf keine weiteren Bürgschaften der Gemeinde angewiesen.
1 Verpflichtungsermächtigung ist eine im Haushalt veranschlagte Ermächtigung, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen einzugehen, durch die die Gemeinde in künftigen Jahren belastet wird. Nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip dürfen Ausgabemittel im Haushalt nur eingeplant werden, wenn die Ausgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich auch tatsächlich geleistet werden müssen. Sollen lediglich Verpflichtungen eingegangen werden, also z. B. Aufträge erteilt werden, für die Ausgaben erst im nächsten oder in den folgenden Jahren anfallen, so sind im Vermögenshaushalt keine Ausgaben, sondern Verpflichtungsermächtigungen einzusetzen.
]]>Zu der Beschlussempfehlung konnte es aber nicht kommen, da der Kämmerer für den Vermögenshaushalt eine noch nicht bezifferbare Erhöhung der Erschließungskosten für die Bebauung des Grandplatzes erwartet. Ohne diese zusätzliche Kostensteigerung belief sich das neue Defizit im Vermögenshaushalt bereits auf rd. 1.300.000,- €. Die Kostensteigerung bei den Erschließungskosten wird die Gemeinde natürlich an die potentiellen Erwerber weitergeben, sodass wir auf den endgültigen Verkaufspreis sehr gespannt sind.
Im September wird es jetzt eine weitere Sitzung des Finanzausschusses zum Haushalt geben.
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Zum ersten Mal wurde über einen Zweijahreshaushaltsplan beraten. In dem vom Amt, mit den Vorgaben von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vorgelegten Haushaltsplan 2021/2022 sind Einnahmen und Ausgaben wieder unausgeglichen.
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird
Im Verwaltungshaushalt 2021 2022
in den Einnahmen auf 9.773.000 Euro 9.842.600 Euro
in der Ausgabe auf 9.938.400 Euro 9.897.300 Euro
festgesetzt.
Im Vermögenshaushalt 2021 2022
in den Einnahme auf 752.300 Euro 2.345.800 Euro
in der Ausgabe auf 7.345.400 Euro 2.085.400 Euro
festgesetzt.
Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung in 2021 für weitere 4.000.000,-€ für den Bau der Zweifeldsporthalle beschlossen. Wie das daraus resultierende Defizit von ca. 10.500.000,00 Euro finanziert werden soll blieb wage.
Der größte Posten beinhaltet die geplante Zweifeldsporthalle. Die soll laut Amt 5,5 Millionen plus dem noch ausstehenden Honorar des Ingenieurs von geschätzten 380.000,- € betragen, also rund 6.000.000,- €. Da die Baupreise nicht unerheblich steigen, bringt jedes Jahr der Bauverzögerung weitere Kosten mit sich. Da in den beiden Haushalten nur 5.000.000,- für den Bau vorgesehen sind, wird sich das Defizit weiter vergrößern.
Deshalb hat die Fraktion der SPD im Finanzausschuss dem Haushalt nicht zugestimmt.
Ob wir uns das leisten können stellen wir in Abrede, nichts desto trotz wird weiter geplant und bisher Kosten in Höhe von 690.000,00 € produziert.
Übrigens wurde vom Amt der Vorschlag gemacht, die Finanzierung durch eine erhebliche Steigerung der Grundsteuer zu erleichtern. Wir sind gespannt, wie die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN damit umgeht.
Die SPD hat die ganze Gemeinde im Blick – ein zukunftsweisender und nachhaltiger Haushalt sieht anders aus.
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Im Haushaltsplan 2020 sind Einnahmen und Ausgaben unausgeglichen. Dabei geht es um folgende große Positionen:
Die Aufgaben, die die Kreisverwaltung für uns erledigt kosten fast 2 Mio. €, die Aufgaben, die das Amt für uns erledigt gut 1,2 Mio. €, die Kindertageseinrichtung kostet rund 1,27 Mio. €, die Schulkosten für Grundschule sowie weiterführende Schulen sind geplant mit 1,14 Mio. € und die Erschließung vom B-Plan 24 (Wohngebiet und Sportplatz) ist mit 4,88 Mio. geplant.
Darüber hinaus sind Baumaßnahmen an der Grundschule, Kindertageseinrichtung, Sanierung des Rathauses, Sanierung an der Sporthalle, Sanierung von Regen-/ Oberflächenentwässerung und der Bushaltestellen Bahnstr. in Höhe von 1,47 Mio. € sowie sonstige Maßnahmen in Höhe von 2,14 Mio.
Gesamtausgaben 14,02 Mio. €
| Ausgaben |
€ |
| Kreisumlage | 2,0 Mio. |
| Amtsumlage | 1,2 Mio. |
| Kindergartenkosten | 1,27 Mio. |
| Schulkosten | 1,14 Mio. |
| Erschließung B-Plan 24 | 4,88 Mio. |
| Baumaßnahmen Grundschule, Kita, Rathaus, etc. | 1,47 Mio. |
| Sonstige Ausgaben | 2,14 Mio. |
| Gesamtausgaben | 14,02 Mio. |
Dagegen stehen Einnahmen durch die Haupteinnahmequellen wie die Grundsteuer A+B, die Gewerbesteuer und der Anteil der Einkommenssteuer, der Anteil der Umsatzsteuer, die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer und sonstige Einnahmen.
Gesamteinnahme 8,91 Mio. €.
| Einnahmen | € |
| Grundsteuer | 0,8 Mio. |
| Gewerbesteuer | 1,5 Mio. |
| Einkommenssteuer | 3,0 Mio. |
| Umsatzsteuer | 0,18 Mio. |
| Vergnügungssteuer | 8 T. |
| Hundesteuer | 40 T. |
| Sonstige Einnahmen | 3,382 Mio. |
| Gesamteinnahmen | 8,91 Mio. |
Der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geplante Sportstättenbau B-Plan 24 (Wohngebiet und Sportplatz) ist defizitär kalkuliert! Die darin vorgesehene Vermarktung der Grundstücke von dem alten Grandplatz (4,68 Mio.) werden zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht.
Für weitere Ausgaben stehen damit keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Planungskosten bis zur Baugenehmigungsreife für eine Zweifeldsporthalle sind mit über 620.000,00 € im Haushalt veranschlagt, darin sind nicht enthalten die ständigen kostenpflichtigen Umplanungen der Sporthalle – auf jeden Fall machen sie das Ergebnis noch schlechter ohne das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen (auf Nachfrage), welche Investitionskosten für den Neubau der Halle auf uns zukommen und wie diese finanziert werden sollen. Es werden also heute schon Gelder ausgegeben, obwohl nicht klar ist, was es kostet, bzw. wie es finanzierbar ist!
Eine vergleichbare Halle wird gerade in unserer Nachbargemeinde geplant und mit Kosten von 5.9 Mio. € beziffert. Die Bauwirtschaft rechnet für jedes Jahr der Verzögerung, dass die Kosten um ca. 15 % steigen. Nach zwei weiteren, verstrichenen Jahren kostet unsere Halle voraussichtlich 8 Mio.€.
Kann sich unsere Gemeinde so etwas leisten? Bei einem Kreditvolumen von 8.000.000,00 € werden künftig keine Mittel für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen und mind. die nächste Generation ist mit der Tilgung beschäftigt. Da stellt sich nicht nur die Frage, ob das Generationsgerechtigkeit ist und ob das zukünftige Gemeindevertreter motiviert, wenn keine finanziellen Entscheidungsspielräume gegeben sind. Deshalb hat die Fraktion der SPD im Finanzausschuss dem Haushalt nicht zugestimmt. Wollen wir hoffen, dass die Kommunalaufsicht das ähnlich sieht.
Die SPD hat die ganze Gemeinde im Blick- ein zukunftsweisender Haushalt sieht anders aus!
Tagesordnungspunkte / Protokoll
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um 19:30 Uhr, Waldschule, Hamfelderedder 13
Themen u.a.
um 19:30 Uhr,
Sitzungszimmer des Amtes Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, Dassendorf
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