Finanzausschuss

Am 9. März tagte der Finanzausschuss in der Waldschule. Ein Thema war die Prüfung der Jahresrechnung 2021. Es gab an der Kassenführung des Amtes keine Beanstandungen.

Sorgen macht dem Kämmerer des Amtes allerdings die Verzögerung in der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Immerhin schiebt allein Börnsen rd. 4.000.000,- € für geplante Maßnahmen vor sich her. Das heißt auch, dass solche Maßnahmen in der Zukunft sorgfältiger geplant werden müssen, bevor sie in den Haushalt – und dann möglicherweise auch noch über einen Kredit finanziert – eingestellt werden. Unseres Erachtens können außer einer ordentlichen Finanzplanung auch Verpflichtungsermächtigungen1 ein Mittel der Wahl sein.

Ein Negativbeispiel sind die geplanten Bushaltestellen (Bahnstraße) an der ehemaligen B5. Hier sind die Eigentumsverhältnisse der erforderlichen Grundstücke zugunsten der Gemeinde überhaupt noch nicht geklärt, und trotzdem wurden die Ausgaben dafür in den Haushalt 2021/22 eingestellt. Da die Mittel der Gemeinde natürlich begrenzt sind, fehlt dafür an anderer Stelle das Geld, um eventuell dort dringend benötigte Maßnahmen durchführen zu können.

Eine gute Nachricht in der Sitzung war die Beschlussempfehlung für die Vergabe der Gaskonzession von Börnsen an die GWB. Das bedeutet für unsere Bürgerinnen und Bürger, dass GWB unseren Ort wieder – wie gehabt-  mit Gas versorgt.

Erfreulich war auch, dass die Kreissparkasse eine von der Gemeinde für die GWB gegebene Bürgschaft in Höhe von 1 Mio. Euro wieder zurückgegeben hat. Mittlerweile hat GWB eine ausreichende Eigenkapitalquote erreicht und ist damit auf keine weiteren Bürgschaften der Gemeinde angewiesen.

1 Verpflichtungsermächtigung ist eine im Haushalt veranschlagte Ermächtigung, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen einzugehen, durch die die Gemeinde in künftigen Jahren belastet wird. Nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip dürfen Ausgabemittel im Haushalt nur eingeplant werden, wenn die Ausgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich auch tatsächlich geleistet werden müssen. Sollen lediglich Verpflichtungen eingegangen werden, also z. B. Aufträge erteilt werden, für die Ausgaben erst im nächsten oder in den folgenden Jahren anfallen, so sind im Vermögenshaushalt keine Ausgaben, sondern Verpflichtungsermächtigungen einzusetzen.