Kein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bürgermeister

Was gibt es Neues aus Börnsen:

Es gibt kein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bürgermeister!
Wie schon in der letzten Ausgabe berichtet, hat die Kommunalaufsicht auf Grund der in der Eingabe von Herrn Reuland – ehemaliger GWB Geschäftsführer – gegen den Bürgermeister und gegen Mitarbeiter des Amts erhobenen Anschuldigungen geprüft.
Bei den Anschuldigungen gegen den Bürgermeister sah die Kommunalaufsicht nach Prüfung des Sachverhalts keinen Handlungsbedarf und hatte die Gemeindevertreter dementsprechend informiert.

Das gesamte Handeln einer Kommune steht in Deutschland unter staatlicher Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Dies nimmt bei uns die Kommunalaufsicht wahr, die die Aufgabe hat, die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben umfassend zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, im Rahmen der Rechtsaufsicht die Gesetzmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns zu überwachen.

Die Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der Amtsverwaltung sind auf Amtsebene zu prüfen. Die Amtsvorsteherin hat zu klären, ob Beamte des Amtes gegen Recht verstoßen haben. Die Äußerung von Frau Falkenberg in der BZ 11.01.2015: “Ich lasse alles, was im Raum steht, durch einen unabhängigen Verwaltungsjuristen bewerten. Dann wissen wir, ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht” bezieht sich also auf personalrechtliche Verfahren. Diese Prüfung läuft unabhängig von den Entscheidungen auf Gemeindeebene. Das Ergebnis steht noch aus.

Auch in den letzten Gemeindevertretersitzungen am 24.April und 21.Mai 2015 hatte keine Fraktion einen Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bürgermeister gestellt.

Nun mögen böse Zungen behaupten, das hätte gegen die Mehrheitspartei sowieso keinen Erfolg. So wie auch aufgrund des Briefes von Herrn Reuland mit seinen markigen Formulierungen an die Kommunalaufsicht unterstellt wird  – und zwar schon vor der Prüfung der zuständigen Aufsichtsbehörde ! – , dass hier ein unentdeckter Skandal schlummert? Und es geht noch weiter: wenn die SPD dann darüber informiert, dass sich nach der Prüfung herausgestellt hat, dass außer markigen Formulierungen nichts dran war an der Geschichte, dann wird – dieses Ergebnis ignorierend –  fleißig weiter behauptet, hier werde etwas „unter den Teppich gekehrt“ und die SPD würde „Dinge verharmlosen“?
Weiter wird behauptet, die SPD hätte „den Wahrheitsgehalt sämtlicher Berichterstattung zu diesem Thema in Zweifel“ gezogen. Nein, das hat die SPD nicht getan. Die  aufmerksame Leserin und der aufmerksame Leser der Zeitungsberichterstattung hat erkennen können, dass die Zeitung lediglich über das Vorhandensein eines Briefes an die Kommunalaufsicht und dessen Inhalt berichtet – nicht aber über die Richtigkeit des Inhaltes.
Man sollte schon den Unterschied zwischen Bericht über eine Behauptung und Richtigkeit der Behauptung erkennen. Kommentatoren, die nicht in der Lage scheinen oder sein wollen(?), einen Sachverhalt zu erfassen, sollten es lieber lassen … 
 
Die Kommentare machen deutlich, dass es dringend nötig war, dass die SPD über die Haltlosigkeit eines behaupteten Skandals informiert hat – für den Fall, dass es weitere unkonzentrierte Zeitungsleser gegeben haben sollte.

Noch einmal für Schnellleser: Die Gemeinde Börnsen ist Eigentümerin einer Gesellschaft, der GWB. Die Gemeindevertretung entscheidet über das Wirken der eigenen Gesellschaft. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse der Gemeindevertretung aus. Und es bleibt festzustellen, dass der Bürgermeister seine Aufgabe korrekt und vollkommen im Sinne der Gemeindevertretung wahrgenommen hat.