Planungsausschuss 20.02.2017

• Es liegt eine Darstellung auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptplans aus dem Jahre 2000 vor, die durch so genannte Innenpotenzialflächen und deren Bewertung ergänzt wurden, dieser Plan wurde mit einer Enthaltung angenommen. Die Landesplanung wird davon in Kenntnis gesetzt. Sie hat diesen Plan wegen der Änderung des F-Plan der Sportanlage angefordert.
• In B-Plan 31- Waldweg- wurde diskutiert wie die Anzahl der Wohneinheiten (WE) auf eine WE begrenzt werden kann. Es kann über die Grundstücksfläche z.B. 1001 m² erreicht werden.

Weiterhin wurde diskutiert, wie die auf dem straßenseitigen Pflanzstreifen befindliche Bäume zu schützen sind. Diese wird vom Umweltausschuss noch untersucht was zu schützen ist.
• Im B-Plan 29 verläuft ein Rohr des Abwassersammlers, der eine geringfügige Änderung des Plans erfordert.
• Im B-Plan 17 –östlich Koppelweg- bei den Grundstücken Nr. 1 bis 23 wurden unzulässige Baugrenzen und –größen festgestellt auch im Zusammenhang mit einer nicht erfassten Wegezelle. Da es nicht sinnvoll wäre, Gebäudeteile und Anlagen abzureißen, wurde eine Heilung des Zustandes vorgeschlagen der gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen angenommen wurde. Der Kompromiss sieht vor die Grundflächenzahl (GRZ) 1 von 0,2 auf 0,25 zu erhöhen und die GRZ 2 (befestigte Außenanlagen wie Carport, Wege etc.) auf 80 % anstatt 50 % festzusetzen.
Tagesordnungspunkte/Protokoll