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Tagesordnungspunkte/Protokoll
Hier Auslegungsbeschluss B-Plan 24, F-Plan.
Ein Auslegungsbeschluss wurde für den Bebauungsplan 24 (Sportgelände) und für die 10. Änderung des F-plan 10 gefasst, nachdem der Planer Herr Kühl die zuletzt eingegangenen Anregungen und Bedenken vorstellte und die entsprechenden Stellungnahmen dazu.
Die UNB (Untere Naturschutzbehörde) des Kreises nahm dazu wie folgt Stellung:
„Zu dem Entwurf des o.g. Bauleitplans (Stand August 2019) einschließlich Artenschutzrechtliche Prüfung vom 24.04.2019 und Gutachten «Verträglichkeit mit den Zielen von dem FFH-Gebiet und der NSG-Verordnung” vom 10.04.2019 nimmt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) wie folgt Stellung.
Bereits bei einem Ortstermin am 14.04.2005 unter Teilnahme der Gemeinde, dem Amt, dem Kreis sowie den von der Gemeinde beauftragten Planern wurde die Erweiterung und Umorganisation der Sportflächen- und anlagen am „Hamfelderedder” grundsätzlich besprochen. Das Ergebnis des Ortstermins ist in einem Vermerk des damals beauftragten Landschaftsplanungsbüros festgehalten.
Der geplanten Neuordnung des Schul- und Sportzentrums wurde aus Sicht der UNB nur zugestimmt, wenn die zwischen der südlichen Ortslage (Siedlung „Feldkamp, Waldkamp”) und dem Sport- und Schulzentrum liegenden landwirtschaftlichen Flächen künftig in Naturschutzflächen z.B. Ökokonto sichergestellt werden.
Nur wenn die landwirtschaftlichen Flächen beiderseits des „Hamfelderedder” als Naturschutzflächen planerisch gesichert und auch möglichst zeitnah zur geplanten baulichen Entwicklung angelegt werden, können die Beeinträchtigungen, die zulasten des Heranrückens an das östlich angrenzende Naturschutzgebiet (NSG) bzw. FFH-Gebiet „Dalbekschlucht” entstehen, im räumlichen Gesamtzusammenhang kompensiert werden (und nicht auf dem Flurstück 10/4 der Flur 2 unmittelbar südlich der B 207, wie in der Begründung ausgeführt).
Darüber hinaus wurde die Freihaltung und Sicherung eines mindestens 30 m breiten Streifens vor den Schutzgebieten als Naturschutzflächen als Ergebnis erzielt. Dieses gilt grundsätzlich auch im Bereich des vorhandenen Fußballfeldes und im Bereich der Stellplatzfläche bei dem Kindergarten mit dem Ziel eine Pufferzone zu den Schutzgebieten zu schaffen. Damit könnten planerische Fehlentwicklungen aus der Vergangenheit zumindest z.T. korrigiert werden.
Es ist nicht vertretbar, dass die Flächen für Gemeinbedarf ohne Pufferzone unmittelbar an ein europäisches Schutzgebiet und an ein Naturschutzgebiet angrenzen.
Der im parallel aufgestellten Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 24 nachrichtlich übernommenen Waldabstandsstreifen von 30 m sollte im vorliegenden Entwurf auch entsprechend übernommen und gem. § 5(2) Nr. 10 BauGB als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt werden. Damit kann das Ergebnis der vergangenen Absprachen zumindest zu diesem Punkt planerisch umgesetzt werden.
Der lediglich 2 m breite Streifen im vorliegenden Entwurf gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB unmittelbar nördlich des geplanten Regenrückhaltebeckens, der auch als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist, ist als solcher und als Pufferzone viel zu schmal.
Die vorgenannten wesentlichen Ergebnisse des Termins aus dem Jahr 2005 wurden bei weiteren Ortsterminen im Jahre 2016 bestätigt und gelten weiterhin.
Die vorliegende Planung entwickelt sich nicht aus dem Entwicklungskonzept 2000 für die Gemeinde Börnsen. Bei dem Ortstermin am 08.06.2016 u.a. mit der Landesplanung und dem Innenministerium wurde die Gemeinde aufgefordert das Konzept zu überarbeiten und zu aktualisieren. Dabei geht es auch um die Frage, wo sich der Schwerpunkt der künftigen baulichen Entwicklung in Börnsen stattfinden soll.
Da die bereits genannten wesentlichen Ergebnisse aus der Vergangenheit keine Berücksichtigung gefunden haben, bestehen erhebliche Bedenken zu dem vorliegenden Entwurf.“
Wenn Sie weiterlesen möchten, auch mit den dazugehörigen Stellungnahmen, dann rufen Sie bitte den folgenden link für das Dokument auf:
Abwägungen und Stellungnahmen