Planungsausschuss 12.06.2017

  • Bürgerfragestunde: Herr Westphal ist enttäuscht, dass die Gemeinde einen von ihm gewünschten Planentwurf –dreigeschossig- für die Börnsener Str. 22 nicht zustimmen kann. Wie der Ausschussvorsitzende und der Bürgermeister erklärten, bedarf es eines regulären Bebauungsplans wie dies auch das Bauamt des Kreises fordert.
    Die Frage einer Bürgerin wie die Ausgleichsfläche für den B-Plan 24 gestaltet werden soll, konnte nicht beantwortet werden, da die Planung erst in einem frühen Stadium ist.
    ● Der Vorsitzende stellt den Plan eines Pflegeheims im Bebauungsplan 30 vor. Da der Projektleiter zu dieser Sitzung nicht anwesend sein konnte, konnten auch keine Fragen dazu gestelltwerden. Es war sehr auffällig, dass der Plan ein viergeschossiges Gebäude zeigte! Es wurden weitere kritische Bemerkungen zu dem Plan gemacht. Das Thema wurde vertagt.
    ● Der Aufstellungsbeschluss von 2006 für den B-Plan 9.1, Börnsener Str.22, wurde aufgehoben. Es wurde ein neuer Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 9.1 gefasst. Es wurde weiterhin für das Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen.
    ● Im Bebauungsplangebiet 17, Koppelring, wird eine Änderung des Geltungsbereichs beantragt. Für die erforderlichen Änderungen, wurde der Kreis gebeten eine Regelung zu finden. Bei einer Antwort wird das Thema erneut behandelt. Info: Die GRZ1 gibt an welcher Grundfläche ein Haus in Bezug auf die Grundstücksgröße haben darf. Die GRZ2 (Zuwegungen, Terrassen, Carport etc.) darf 50% der GRZ1 betragen. Das Problem: Die Gesamt-GRZ wurde in fast allen Fällen stark überschritten.
    Tagesordnungspunkte/Protokoll