Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein hat dem Antrag auf das Aufstellen der „Glitzerkuh“ auf dem Kreisel leider mit der folgenden Begründung abgelehnt:
„Von dem Kunstwerk könnte eine Blendwirkung und Reflexion ausgehen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 207 beeinträchtigen. Darüber hinaus ist eine Irritation der Autofahrer nicht auszuschließen, wenn eine durchaus realistisch dargestellte Kuh auf dem Kreisverkehr steht.
Zudem regt das Kunstwerk dazu an, den Kreisverkehrsplatz zu betreten, um ggf. auf der Kuh (insbesondere Kinder) zu reiten oder sich die Kuh näher anzuschauen.“
Schade, aber typisch deutsch, denn Kühe haben ja Flammen im Fell und surfen!